Keine Lohnerhöhung für das Personal der Tankstellenshops

Aufgrund des gegenwärtigen Wirtschaftsaufschwungs und der Teuerungsprognosen für das kommende Jahr fordern die Gewerkschaften Unia und Syna und der Kaufmännische Verband eine Anhebung der Mindestlöhne in der Branche der Tankstellenshops um 100 Franken. Die Lohnerhöhung ist notwendig, damit die Kaufkraft der Arbeitnehmenden gewährleistet werden kann. Der Verband der Tankstellenshop-Betreiber (VTSS) verweigert die Lohnerhöhung und eine Lösung zum Schutz der Löhne im Tessin.

Wie es der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Tankstellenshops vorsieht, haben die Gewerkschaften Unia, Syna und der Kaufmännische Verband versucht, mit dem Arbeitgeberverband (VTSS) Verhandlungen aufzunehmen im Hinblick auf eine Erhöhung der Mindestlöhne um 100 Franken. Die heute geltenden Löhne, die 2015 ausgehandelt wurden, sind aus Sicht der Arbeitnehmerdelegation zu tief, da sich seither die Kaufkraft der Arbeitnehmenden klar verkleinert hat. In den Tankstellenshops arbeiten mehrheitlich Frauen  mit kleinen Pensen. Für diese Angestellten ist – aufgrund des tiefen Einkommens – der Ausgleich des Kaufkraftverlustes existenziell.

VTSS nimmt Kaufkraftverlust in Kauf

Nach mehrjähriger wirtschaftlicher Stagnation ist der gegenwärtige Aufschwung eine Aufforderung an die Schweizer Arbeitgeber, die Löhne anzuheben, um die steigenden Lebenskosten auszugleichen und die Kaufkraft des Personals zu stärken. Trotz des Anstiegs des Ölpreises verzeichnen Tankstellen, die über einen Shop verfügen, deutlich höhere Umsätze. Diese Nahversorger, die in der ganzen Schweiz wie Pilze aus dem Boden schiessen, profitieren gegenüber anderen Verkaufsstellen im Detailhandel unter anderem von erweiterten Öffnungszeiten am Abend und am Sonntag. Trotzdem lehnen die Arbeitgeber jegliche Erhöhung der Mindestlöhne grundsätzlich ab.

Lohndiskriminierung im Tessin

Die Sozialpartner hatten sich auch auf einen Mindestlohn für das Tessin, wo Lohndumping immer noch allgegenwärtig ist, geeinigt. Unter dem Druck der Tankstellenlobby im Tessin beschloss der Bundesrat, den Kanton von den Mindestlöhnen im GAV auszunehmen. Die Tessiner Arbeitnehmenden werden dadurch diskriminiert und kommen nicht in den Genuss eines Lohnschutzes, obwohl das Leben in diesem Kanton nicht günstiger ist als in anderen ländlichen Kantonen. Es ist stossend, dass VTSS nun keine Hand bieten will, auch im Tessin zwingende Mindestlöhne zu verankern. Die Gewerkschaften Unia und Syna und der Kaufmännische Verband erwarten vom VTSS einen Lösungsvorschlag, wie die Lohndiskriminierung im Kanton Tessin zu beseitigen ist.

Medienmitteilung der Gewerkschaften Unia, Syna und KFMV.