Selbstbestimmungsinitiative der SVP bachab geschickt - Starkes Signal für Grund- und Arbeitnehmerrechte

Die SVP hat mit ihrer Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» diesen Sonntag deutlich Schiffbruch erlitten. Die Unia ist erfreut, dass das Schweizer Stimmvolk damit auch die internationalen Grundlagen für wichtige Arbeitnehmenden- und Gewerkschaftsrechte bekräftigt hat. Dies ist ein deutliches Signal gegen jegliche Schwächung der Arbeitnehmerrechte bei den Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen mit der EU.

Das «Nein» zur Selbstbestimmungsinitiative ist ein starkes Signal für die Menschenrechte in der Schweiz. Zu diesen gehören die in internationalen Konventionen verbrieften Rechte auf eine würdige Arbeit mit gesundheits- und sozialverträglichen Arbeitsbedingungen und einem existenzsichernden Lohn. «Ich bin sehr erfreut darüber, dass die Mehrheit der Stimmberechtigten sich nicht von der fremdenfeindlichen Stimmungsmache aus SVP-Kreisen einschüchtern liess und am Schutz unserer Grundrechte festhält», erklärt dazu die Unia-Präsidentin Vania Alleva.

Kein Abbau der Arbeitnehmerrechte beim institutionellen Rahmenabkommen

Gemäss Alleva zeigt das Abstimmungsresultat auch, wie wichtig der Respekt gegenüber unseren Rechten für die Entwicklung der internationalen Beziehungen der Schweiz ist. Mit Blick auf die laufenden Verhandlungen des institutionellen Rahmenabkommens mit der EU lehnt sie darum jede Verschlechterung des Arbeitnehmerschutzes klar ab: Man könne nicht wie einige Bundesräte einerseits sagen, dass internationale Verträge unsere Rechte stärken, und gleichzeitig einen Vertrag abschliessen wollen, der die Kontrolle der Einhaltung der geltenden Arbeitsgesetze und Gesamtarbeitsverträge und die Ahndung von Lohndumping erschwere.

«Das werden wir keinesfalls akzeptieren», so Alleva, und weiter: «Die Unia steht zur Personenfreizügigkeit mit der EU und verteidigt die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmenden als wichtiges Grundrecht und als Voraussetzung für Gleichbehandlung und Arbeitnehmersolidarität. Damit geht aber die Pflicht zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte und zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen einher. Diesbezüglich machen wir Kompromisse.»