Erstmals greift der automatische Teuerungsausgleich in der MEM-Industrie

Der neue Gesamtarbeitsvertrag der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) zahlt sich für die Beschäftigten aus. Erstmals werden per 1. Januar 2019 die Mindestlöhne in der MEM-Industrie automatisch an die Teuerung angeglichen. Die Gewerkschaft Unia hatte dies in den diesjährigen GAV-Verhandlungen durchgesetzt.

Die Mindestlöhne in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) steigen per 1. Januar 2019 um 1,2 Prozent an. Der am 1. Juli 2018 in Kraft getretene Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Branche sieht neu einen automatischen jährlichen Teuerungsausgleich auf den Mindestlöhnen vor. Dieser wird aufgrund der Teuerung im Oktober im Vergleich zum Vorjahr ermittelt. Die Löhne der Region C (vgl. Kasten) werden auf Basis des neuen GAV zudem um 30 Franken plus Teuerungsausgleich angehoben.

Mindestlöhne steigen an

Damit gelten in der MEM-Industrie neu folgende Mindestlöhne:

QualifizierteOhne Qualifikation
RegionMindestlohn 2019 (x13)Mindestlohn 2018 (x13)Mindestlohn 2019 (x13)Mindestlohn 2018 (x13)
A4'1974'1503'8973'850
B3'9443'9003'6443'600
C3'6703'6003'3703'300

GAV mit Signalwirkung

Der automatische Teuerungsausgleich auf den Mindestlöhnen war ein zentraler Erfolg der Unia in den diesjährigen Verhandlungen über den neuen GAV MEM. Er hat Signalwirkung, weil er die Kaufkraft der Einkommen erhält. Dies umso mehr, als dass die Anpassungen auf einem Automatismus basieren und die Arbeitgeber damit nicht wie in anderen Branchen eine Erhöhung der Mindestlöhne verweigern können.

Unia will 2,5 Prozent mehr für alle

Für die diesjährige Lohnrunde in der MEM-Industrie fordert die Unia eine generelle Lohnerhöhung von 2,5 Prozent für alle Beschäftigten. Neben der Teuerung sind die Beschäftigten nämlich mit steigenden Krankenkassenprämien konfrontiert. Hinzu kommt die gestiegene Arbeitsproduktivität in der MEM-Industrie. Weil die Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen in der MEM-Industrie nach wie vor hoch ist, drängt sich im Weiteren eine überproportionale Erhöhung der Frauenlöhne auf.

Im GAV MEM gelten je nach Region unterschiedliche Mindestlöhne. Die Lohnregionen sind folgendermassen aufgeteilt:

  • Region A: AG (Bezirke Aarau, Baden, Bremgarten, Brugg, Lenzburg, Zurzach), GE, SH, SZ (Bezirke Höfe, March), TG (ehemaliger Bezirk Diessenhofen), VD (Bezirke Gros-de-Vaud, Lausanne, Lavaux-Oron, Morges, Nyon, Ouest lausannois, ehemaliger Bezirk Riviera), ZH
  • Region B: AG (Bezirke Kulm, Laufenburg, Muri, Rheinfelden, Zofingen), AI, AR, BE (ohne Verwaltungskreis Jura bernois), BL, BS, FR, GL, GR (ohne Bezirk Moesa), LU, NW, OW, SG, SO, SZ (ohne Bezirke Höfe, March), TG (ohne ehemaliger Bezirk Diessenhofen), UR, VD (Bezirke Aigle, Broye-Vully, ehemaliger Bezirk Pays-d’Enhaut), VS, ZG
  • Region C: BE (nur Verwaltungskreis Jura bernois, GR (nur Bezirk Moesa), JU, NE, TI, VD (nur Bezirk Jura Nord vaudois)