Personenfreizügigkeit braucht starke Arbeitnehmerrechte

Das heute vom Bundesrat vorgestellte Rahmenabkommen würde den Lohnschutz in der Schweiz grundlegend in Frage stellen. Für die Unia ist klar: Die vorgeschlagene Schwächung der Flankierenden Massnahmen werden die Gewerkschaften nie akzeptieren und entschieden bekämpfen. Es braucht einen Ausbau und keinen Abbau bei den Flankierenden Massnahmen.

Das heute vom Bundesrat vorgestellte Institutionelle Rahmenabkommen übertrifft alle Befürchtungen. Innerhalb von drei Jahren sollen die europäischen Richtlinien übernommen werden. Zukünftig würde der Europäische Gerichtshof über der Verhältnismässigkeit der Schutzmassnahmen in der Schweiz entscheiden. Somit würde der Lohnschutz in der Schweiz in wesentlichen Bereichen grundlegend in Frage gestellt. Der einzige positive Punkt: Der Bundesrat hat heute nicht entschieden, diesem Abkommen zuzustimmen, sondern will es in eine Vernehmlassung schicken. Die Unia wird den vorgeschlagenen Abbau des Lohnschutzes keinesfalls akzeptieren können und sich in der Vernehmlassung entschieden dagegen aussprechen.

Die von der EU vorgeschlagenen  Deregulierungsmassnahmen – generell verkürzte Voranmeldefrist für entsandte Arbeitnehmende, Einschränkung der bestehenden Kautionen, Abbau bei den Kontrollen, faktische Straflosigkeit der Unternehmen bei Vergehen – stellen einen weitreichenden Angriff auf die Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz dar. Für die konstruktive Weiterentwicklung des bilateralen Wegs müssen jedoch die FlaM und die Arbeitnehmerrechte insgesamt gestärkt und nicht geschwächt werden.

Dafür und gegen die fremden- und arbeitnehmerfeindliche Kündigungsinitiative der SVP kämpft die Unia mit höchster Priorität. Gemeinsam mit allen Kräften, die für eine soziale und offene Schweiz in Europa eintreten. Gemeinsam auch mit den europäischen Gewerkschaften, die sich für ein sozialeres Europa einsetzen. Die Unia unterstützt die Personenfreizügigkeit mit der EU aus grundsätzlichen Überlegungen. Wir stehen ein für das Recht auf freie Wahl des Arbeitsortes und für die Gleichberechtigung aller Arbeitnehmenden.

Flankierende Massnahmen unverzichtbar

Die Öffnung des Arbeitsmarktes für Menschen aus Ländern mit einem tieferen Lohnniveau darf nichts daran ändern, dass für Arbeit in der Schweiz auch Schweizer Löhne gezahlt werden. Um dieses Prinzip in der Praxis durchzusetzen, braucht es die Flankierenden Massnahmen. Sie erst machen es möglich, dass Lohndumping-Firmen gestoppt werden. Allein im letzten Jahr wurden über 40‘000 Lohnkontrollen durchgeführt – und in Tausenden von Fällen Verstösse festgestellt, sanktioniert und korrigiert. Wer die FlaM preisgibt, stellt auch die Personenfreizügigkeit in Frage. Nur ein soziales Europa mit starken Arbeitnehmerrechten und Lohnschutz kann ein geeintes Europa sein.