Euro-Löhne in der Schweiz: Das Bundesgericht weigert sich, das tatsächliche Problem anzugehen

Die oberste Justizbehörde weigert sich, das tatsächliche Problem der Bezahlung von Euro-Löhnen durch Schweizer Firmen anzupacken. Das Bundesgericht geht in seinem Urteil nicht auf die diskriminierenden Aspekte dieser Praxis ein, die kantonale Gerichte in Schaffhausen und im Jura festgestellt hatten. Die Unia kritisiert das Bundesgericht dafür, dass es die Verantwortung auf die schwächste Partei im Arbeitsverhältnis, die Angestellten, überträgt. Bevor sie politische Schlüsse zieht, wartet die Unia die Urteilsbegründung ab.

Das Bundesgericht verzichtet darauf, das Grundproblem der Bezahlung von Euro-Löhnen in der Schweiz anzugehen: diskriminierende Lohnkürzungen für Mitarbeitende eines Schweizer Unternehmens, die ihren Wohnsitz in der Europäischen Union haben. Gleichzeitig weist es die Ansprüche von Arbeitnehmenden zurück, die ihre Rechte nicht unverzüglich geltend gemacht haben.

Ein Angriff auf die Schwächsten

Indem das Bundesgericht die Mitarbeitenden dafür verantwortlich macht, Löhne in Euro akzeptiert zu haben, ignoriert es die Realitäten in der Arbeitswelt. Tatsächlich sehen sich die Angestellten aus Angst vor Arbeitsplatzverlust oft gezwungen, eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen hinzunehmen.

Das Bundesgericht überwälzt die Verantwortung für die ungleiche Behandlung zwischen im In- und im Ausland wohnhaften Angestellten ganz auf die Mitarbeitenden selber. Es stellt in keiner Weise die diskriminierende Praxis der Unternehmen in Frage, Löhne in Euro zu zahlen. Dies, obwohl die Kantonsgerichte in Schaffhausen und im Jura diese klar festgestellt hatten. Die Unia erwartet nun die Urteilsbegründung, bevor sie ihre politischen Schlussfolgerungen zieht.