Künftig mehr Kontrollen in den Coiffeursalons

Die Sozialpartner ziehen ein Jahr nach dem Inkrafttreten des GAV für das schweizerische Coiffeurgewerbe positive Bilanz. Die Mindestlöhne und die Förderung der Weiterbildung sorgen für eine Aufwertung der Branche und eine Verbesserung der Zukunftsperspektiven des Personals. Angesichts des weit verbreiteten Lohndumpings haben die Sozialpartner beschlossen, 2019 in den Salons vermehrt unangemeldete Kontrollen zur Einhaltung des GAV durchzuführen.

Die Auswirkungen des vor einem Jahr in Kraft getretenen Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für das schweizerische Coiffeurgewerbe sind sowohl für das Personal als auch für die Arbeitgeber positiv. Der vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärte GAV gilt für rund 4200 Salons und 10‘700 Angestellte, 95 Prozent davon Frauen. Zur Gewährleistung eines Wettbewerbs, der nicht zulasten der Arbeitsbedingungen geht, wurden insbesondere für die angelernten Arbeitnehmenden und die Angestellten ohne anerkannte Ausbildung Mindestlöhne eingeführt. Mit dem GAV werden auch die von den Vertragspartnern organisierten Weiterbildungsangebote gefördert. Dank diesen verschiedenen Massnahmen konnten das Image der Branche und die Perspektiven für die Berufseinsteigerinnen und -einsteiger verbessert werden, was die Attraktivität des Coiffeurberufs steigert.

250 unangemeldete Kontrollen im Jahr 2019

Die Sozialpartner sind in paritätischen Kommissionen organisiert, die mit der Kontrolle des GAV-Vollzugs beauftragt sind. 2018 wurde rund 200 Kontrollen durchgeführt. In 55 Prozent der Betriebe wurden Verstösse gegen die Lohnvorschriften festgestellt. Angesichts der grossen Zahl von Zuwiderhandlungen gegen den GAV und der vielen neuen Akteurinnen und Akteure auf dem Markt, die die Preise drücken, haben die Sozialpartner beschlossen, ihre Kontrolltätigkeit im Jahr 2019 zu verstärken. Neben den 200 ordentlichen Kontrollen sollen 250 zusätzliche Kontrollen durchgeführt werden. Eine Testphase im vergangenen Jahr hat gezeigt, dass solche unangemeldeten Kontrollen wirksam sind und eine präventive Wirkung haben. Um diese zusätzlichen Aufgaben wahrzunehmen, wurde in 20 Kantonen bereits eine Zusammenarbeit mit den Kontrollorganen in die Wege geleitet. Mit dieser starken Massnahme wollen die Sozialpartner für einen gesunden Wettbewerb sorgen und so die Bedingungen für die Berufsausübung stabilisieren.

Gemeinsame Medienmitteilung von Coiffure Suisse und den Gewerkschaften Unia und Syna.