Gerüstbau: Verdiente Lohnerhöhung ab dem 1. April

Die Gerüstbauarbeiter erhalten ab dem 1. April sowohl eine generelle Lohnerhöhung, wie auch eine Erhöhung der Mindestlöhne. Dies sendet auch ein Signal an andere Branchen: Arbeitnehmende sollen von der steigenden Konjunktur profitieren!

Die rund 2'850 Gerüstbauarbeiter erhalten ab dem 1. April mehr Lohn. Die Lohnerhöhung beträgt generell 50 CHF pro Monat, basierend auf dem Gehalt vom 31. März 2018. Aber auch die Mindestlöhne steigen: für die Gerüstbaumitarbeiter ohne Fachkenntnisse um 100 CHF (neu 4'293 CHF) und für die Gruppenleiter Gerüstbau mit Zertifikat um 78 CHF (neu 5'160 CHF). Die Lohnerhöhungen traten am 1. April 2019 in Kraft und sind allgemeinverbindlich für alle Betriebe, die im Gerüstbau tätig sind. Sie  gelten auch für ausländische Firmen, die Gerüstbauarbeiter in der Schweiz einsetzen, sowie für Temporärarbeiter.

Ein Signal an andere Branchen

Die Gerüstbauarbeiter haben diese Lohnerhöhung verdient. Ihre Arbeit ist schwierig und anstrengend. Der Branche geht es gut und davon können nun auch die Mitarbeitenden profitieren. Dies ist ein wichtiges Signal auch an andere Branchen: sie müssen nun bei den Lohnerhöhungen nachziehen! Die Konjunktur ist gut, die Teuerung steigt. Die Arbeitnehmenden sollen überall an den Produktivitätsgewinnen beteiligt werden und Betriebe müssen sicherstellen, dass die Teuerung Lohnerhöhungen nicht wegfrisst.