Neuer Gesamtarbeitsvertrag für die Elektrobranche

Im gemeinsamen Interesse für die Elektrobranche haben sich die Sozialpartner auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Er soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Mitglieder der Gewerkschaften haben den Vertrag bereits genehmigt. Die Delegierten der Arbeitgeberseite entscheiden im September 2019 über seine Ratifizierung.

Seit 2018 führten Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften Verhandlungen für die Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) des schweizerischen Elektro- und Telekommunikations-Installationsgewerbes. Dabei wurden die aktuellen Herausforderungen der Elektrobranche berücksichtigt, namentlich die zunehmende Abwanderung junger qualifizierter und erfahrener Berufsleute. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen einigten sich die Sozialpartner auf eine Flexibilisierung der Arbeitsorganisation, die Anhebung der Löhne, eine Verbesserung des Schutzes der Lernenden sowie auf eine Erweiterung des Weiterbildungsangebots.

Die Mitglieder der Gewerkschaften Unia und Syna haben der Vereinbarung bereits zugestimmt. Die Delegierten von EIT.swiss entscheiden am 12. September 2019 über die Ratifizierung des neuen GAV.

Im gemeinsamen Interesse für die Zukunft der Branche

Der neue GAV bringt sowohl für Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende Verbesserungen. Die Arbeitgeberseite profitiert unter anderem von der Einführung eines Karenztages bei Abwesenheit der Mitarbeitenden und von der Flexibilisierung der Arbeitsorganisation, wodurch maximal 120 Stunden auf das neue Jahr übertragen werden können. Das Lohnsystem wird durch die Festlegung eines einzigen Mindestlohns pro Berufsgruppe vereinfacht.

Um die Attraktivität der Elektrobranche für Arbeitnehmende zu erhöhen, sollen unter anderem die Reallöhne zuzüglich zum Teuerungsausgleich um 100 Franken pro Monat erhöht, die Untergrenzen der Mindestlöhne von allen Elektroinstallateuren ab 1.1.2021 auf 5000 Franken  angehoben und eine Lohnklasse für die Funktion «Teamleitung» geschaffen werden. Zudem soll die Grundbildung in der Elektrobranche durch einen obligatorischen 13. Monatslohn für Lernende attraktiver werden. Schliesslich haben die Sozialpartner ausgehandelt, dass eine Machbarkeitsstudie zur vorzeitigen Pensionierung erstellt werden muss. Anhand der Resultate der Studie werden entsprechende Verhandlungen durchgeführt.

Inkraftsetzung per 1. Januar 2020 geplant

Nach erfolgter Genehmigung durch beide Seiten werden die Sozialpartner dem Bundesrat beantragen, den neuen GAV bis 31. Dezember 2024 allgemeinverbindlich zu erklären. Im Übrigen wollen sie die Kontrollinstrumente stärken, um die Einhaltung der Bestimmungen zu garantieren und einen nachhaltigen und gerechten Wettbewerb für die schweizerischen und ausländischen Branchenakteure sicherzustellen.