24-Stunden-Betreuung: Betreuerinnen brauchen Schutz des Arbeitsgesetzes

Frauen, die in der 24-Stunden-Betreuung arbeiten brauchen mehr Schutz. Dazu hatte der Bund im Juni 2018 ein Modell für einen Normalarbeitsvertrag (NAV) veröffentlicht. Dessen Regelungen sollten die Kantone freiwillig in ihre kantonale NAV-Hauswirtschaft aufnehmen. Ein Jahr später ist die Lage gemäss einer Publikation auf der Webseite des SECO jedoch ernüchternd: Nur zwei Kantone haben die Bestimmungen des Bundes umgesetzt. Die Unia fordert deshalb erneut: Angestellte in Privathaushalten müssen unverzüglich durch das Arbeitsgesetz geschützt werden.

Frauen, die in Privathaushalten rund um die Uhr betagte Personen betreuen und dort wohnen, brauchen geregelte Arbeitsbedingungen und mehr Schutz. Viele Betreuerinnen in Privathaushalten arbeiten unter Bedingungen, die an moderne Sklaverei erinnern: pausenloses Arbeiten über mehrere Wochen hinweg, mit uneingeschränkter Verfügbarkeit am Tag wie in der Nacht, und dies für einen Hungerlohn. Die gesundheitlichen Folgen sind enorm: Erschöpfung, Krankheit und Depressionen. Eine effiziente Regulierung und Kontrollen sind deshalb unabdingbar.

Nur wenige Kantone sehen sich in der Verantwortung

Der Bundesrat hatte im Juni 2018 den Kantonen ein Modell für kantonalen Normalarbeitsverträge (NAV) zur Verfügung gestellt, mit der Erwartung, dass diese die vorgeschlagenen Regulierungen in ihre jeweiligen NAV zur Hauswirtschaft aufnehmen. Ein Jahr später zeigt sich: die Befürchtungen der Unia haben sich bewahrheitet und die Kantone sehen sich nicht in der Verantwortung. Gemäss der Information des SECO gehen nur zwei Kantone mit gutem Beispiel voran. 12 Kantone haben zwar vorgesehen in Kürze oder Anfang 2020 einen revidierten NAV in Kraft zu setzen. Es ist jedoch zu befürchten, dass diese die Vorgaben des Bundes nur teilweise übernehmen. Bei zehn Kantonen bleibt unklar, ob sie den Modell NAV bald umsetzen werden. Zwei Kantone haben zwar angegeben, sie hätten bereits einen angepassten NAV. Bei näherer Betrachtung fällt aber auf, dass die Vorgaben des Bundes bezüglich 24-Stunden-Betreuung nicht darin enthalten sind.

Unterstellung unter das Arbeitsgesetz, jetzt!

Für die Unia sind kantonale NAV keine Lösung, denn die Kantone sind nicht verpflichtet die Bundesvorgaben zu übernehmen. Falls sie tatsächlich in die kantonalen NAV übernommen werden, können die Bestimmungen dennoch einfach durch Einzelarbeitsverträge umgangen werden. Es gibt keinerlei Kontrollmechanismen und die Mindestlöhne der Hauswirtschafts-Branche, die auch für die Betreuerinnen gelten, sind tiefer als in vergleichbaren Branchen. Die Unia fordert deshalb erneut: Die Angestellten in der 24-Stunden-Betreuung müssen dem Arbeitsgesetz und einen Branchen-GAV unterstellt werden! Die Betreuung von älteren oder anderen gebrechlichen Personen in Privathaushalten ist eine Erwerbstätigkeit, wie jede andere und die Angestellten verdienen den gleichen Schutz wie andere Arbeitnehmende.

Vor allem Frauen betroffen

24-Stunden-Betreuung wird in der Regel von Frauen geleistet. Werden diesen Betreuerinnen korrekte und klar festgelegte Arbeitsbedingungen verweigert, so kommt das einmal mehr einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gleich. Die Politik ist aufgefordert, ihre Pflicht unverzüglich wahrzunehmen und einen angemessenen Schutz der Betreuerinnen zu gewährleisten.