Erhöhung der Mindestlöhne in der Textil- und Bekleidungsindustrie

Die Vertragsparteien des Gesamtarbeitsvertrages für Firmen der Schweizerischen Textil- und Bekleidungsindustrie Unia, Syna und Swiss Textiles haben per 1. Januar 2020 eine Erhöhung der Mindestlöhne um CHF 100 beschlossen. Ein positives Zeichen für die Branche.

Im Herbst 2019 haben die drei Vertragsparteien Unia, Syna und Swiss Textiles über eine allfällige Erhöhung der Mindestlöhne des per 1. Juli 2017 abgeschlossenen Gesamtarbeitsvertrages für Firmen der Schweizerischen Textil- und Bekleidungsindustrie diskutiert.

Die Parteien konnten sich nach zähen Verhandlungen dahingehend einigen, dass die Mindestlöhne per 1. Januar 2020 um CHF 100 erhöht werden. Diese Erhöhung dient als Ausgleich der in den letzten zwei Jahren durch die Teuerung gesunkenen Kaufkraft und den gestiegenen Krankenkassenprämien.

Die Erhöhung um CHF 100 entspricht einem Prozentsatz zwischen 2.08 % und 2.85%.

Die neuen Mindestlöhne per 1. Januar 2020 sehen wie folgt aus:

  • Dipl. Techniker/in HF Textil: CHF 4'900.-
  • Facharbeitende EFZ ab 3 J. Berufserfahrung: CHF 4'500.-
  • Facharbeitende EFZ bis 3 J. Berufserfahrung: CHF 4'100.- 
  • Facharbeitende mit Attestlehre (EBA): CHF 3‘800.- 
  • Hilfsarbeitende: CHF 3‘600.-