Neuer GAV im Schweizer Gerüstbaugewerbe

Die Sozialpartner Syna, Unia und Schweizerischer Gerüstbau-Unternehmer-Verband haben einen neuen, modernen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ausgehandelt. Dieser fördert die berufliche Bildung und sieht unter anderem einen 5-tägigen Vaterschaftsurlaub vor. Mit dem GAV wollen die Sozialpartner auch wirksam gegen Lohndumping vorgehen. Der neue Gesamtarbeitsvertrag soll am 1. April 2020 in Kraft treten.

Gleichstellung leben

Die Sozialpartner haben beschlossen, den Vaterschaftsurlaub auf 5 Tage zu erhöhen. Dieser erste Schritt zeigt, dass die Unternehmen bereit sind, auf die veränderten Familienverhältnisse und Bedürfnisse der jungen Familien einzugehen und diese zu fördern und zu unterstützen. Auch den gleichgeschlechtlichen und eigetragenen Partnerschaften wird – vor allem wenn es um Versicherungsangelegenheiten oder um Kurzabsenzen geht – Rechnung getragen. Für ältere Arbeitnehmende sind Massnahmen für einen besseren Kündigungsschutz festgehalten. Und im neuen GAV wird auch bei der textlichen Formulierung Wert auf die Gleichstellung der Geschlechter gelegt.

Weiterbildung fördern – Lohndumping verhindern

Die Sozialpartner wollen verhindern, dass die Angestellten auf dem Bau unterqualifiziert sind, deshalb soll die Weiterbildung gefördert werden. Ungelernte Mitarbeitende, die als Hilfskräfte beschäftig sind, müssen innerhalb von drei Jahren einen Kurs besuchen, der die wichtigsten beruflichen Grundkenntnisse vermittelt. Im Kurs geht es auch um Arbeitssicherheit, so kann das Unfallrisiko vermindert werden. Der erfolgreiche Kursabschluss ermöglicht den Teilnehmenden den Wechsel von der Lohnklasse C in die höhere Lohnklasse B2. So wollen die Sozialpartner wirksam Lohndumping verhindern und in der Branche eine kontinuierliche Weiterbildung etablieren.

Für die Sozialpartner sind der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden und die Sicherheit auf den Baustellen sehr wichtig. Sie appellieren dazu auch an die Verantwortung der Arbeitnehmenden: Wenn Bestimmungen des GAV verletzt werden sowie fahrlässig gegen Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz-Regeln verstossen wird, kann die paritätische Kommission eine Konventionalstrafe aussprechen.

Um die ordnungsgemässe Anwendung des GAV zu gewährleisten, wird zudem die Kautionspflicht von heute 10 000 auf 20 000 Franken erhöht. Weiter ergreifen die Unternehmen Massnahmen, um das System mit ISAB-Zugangsbadges zu den Baustellen einzuführen und so Betrug noch wirksamer zu bekämpfen.

Gemeinsame Medienmitteilung von Syna, dem Schweizerischen Gerüstbau-Unternehmer-Verband und Unia.