Unnötiges Säbelrasseln der Baumeister - Überbrückungsrente nützt auch den Bauarbeitern

Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) hat heute kommuniziert, die Überbrückungsrente für ältere Arbeitnehmende sei ein Angriff auf die Rente mit 60 auf dem Bau. Das ist in mehrfacher Hinsicht falsch.

 

Ein Entscheid der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates SGK-S stösst dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) sauer auf: Im Gegensatz zum Nationalrat verzichtete die SGK-S zu Recht darauf, im Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen Branchen mit weitergehenden sozialpartnerschaftlichen Leistungen von der Finanzierung auszuklammern. Da Bauarbeiter laut den Baumeistern nicht von der geplanten Überbrückungsrente profitieren könnten, greife die SGK-S damit direkt die Bau-Rente ab 60 an.

Nur, die Überbrückungsrente würde sehr wohl vielen Bauarbeitern zugutekommen. Denn die Hürde, um als Bauarbeiter mit 60 in Rente gehen zu können, liegt hoch: Man muss 15 Jahre im Bauhauptgewerbe gearbeitet haben, die letzten sieben Jahre ununterbrochen. Ausserdem werden immer mehr ältere Bauarbeiter ab 55 Jahre entlassen. Die Folgen: Sie sind gezwungen, als Temporärbeschäftigte weiterzuarbeiten und verlieren zum Teil ihr Anrecht auf die Rente mit 60. Unter Umständen schuften sie unter prekären Arbeitsbedingungen und gesundheitlich angeschlagen bei Wind und Wetter bis 65 weiter.

Zudem werden die Unternehmen durch die geplante Überbrückungsrente nicht doppelt belastet, wie von den Baumeistern behauptet. Diese wird mit allgemeinen Bundemittel finanziert, nicht mit zusätzlichen Lohnprozenten für die Firmen.

Und schliesslich ist die Rente mit 60 ist in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geregelt. Das heisst: Eine Überbrückungsrente für ältere Arbeitnehmende hat keinen Einfluss auf diesen allgemeinverbindlichen GAV.

Die Medienmitteilung des Baumeisterverbandes ist ein unnötiges und gegenüber den älteren Arbeitnehmenden unverantwortliches Säbelrasseln. Denn alle älteren Arbeitnehmenden – auch Bauarbeiter – würden von der Überbrückungsrente profitieren.