Konsequenzen der Covid-19-Krise erfordert rasches Handeln der Behörden: Vier Milliarden und fünf Forderungen für die Arbeitnehmenden in der Schweiz

Löhne der Arbeitnehmenden und Liquidität der Firmen sichern, Entlassungen verhindern, soziale Sicherheit gewährleisten, Konjunktur stabilisieren und Mitsprache der Arbeitnehmende beim Gesundheitsschutz – dieses Massnahmenpaket fordert die Unia und verlangt vom Bundesrat die Schaffung eines Fonds von mindestens vier Milliarden Franken.

Mit der Covid-19-Pandemie ist der Bundesrat nicht nur gesundheitspolitisch, sondern auch arbeits-, sozial- und wirtschaftspolitisch gefordert. Die ausserordentliche Lage erfordert auch in diesen Bereichen ausserordentliche Massnahmen, die zudem auch kantonsübergreifend und gesamtschweizerisch koordiniert werden müssen.

Für die Unia als grösste Gewerkschaft der Schweiz steht dabei das Wohl der beinahe fünf Millionen Arbeitnehmenden und ihrer Angehörigen im Vordergrund. Besonders gefährdet sind prekär Beschäftigte und schlecht entlöhnte Angestellte in Dienstleistungsberufen. Die Krise und ihre Bewältigung darf nicht auf ihrem Buckel ausgetragen werden. Um sie zu schützen, muss die öffentliche Hand die richtigen Massnahmen ergreifen und die nötigen Mittel zu ihrer Finanzierung bereitstellen. Und zwar sofort.

Konkret fordert die Unia ein Bündel von Massnahmen, welches die Auswirkung der Krise begrenzen und soziale Härte vermeiden soll.

1. Löhne sichern

Wenn Betriebe auf Grund behördlicher Massnahmen oder in Folge eines wirtschaftlichen Einbruchs ihre Tätigkeit reduzieren oder gar einstellen müssen, muss die öffentliche Hand für die Dauer der Krise die Fortzahlung der vollen Löhne sicherstellen. Das bestehende Instrument der Kurzarbeitsentschädigung muss unbürokratisch ausgebaut werden:

  • Vollständiger Lohnersatz, d.h. Ausgleich der heute bestehenden Lohnlücke bei Kurzarbeit.
  • Ausweitung der Kurzarbeit auf alle Arbeitnehmenden, auch auf prekär Beschäftigte (Temporärbeschäftigte, Stundenlöhner/innen etc.).
  • Lohnersatz bei Abwesenheit wegen längerdauernder Betreuungspflichten.
  • Streichung bzw. Ausgleich der Karenztage, damit die Unternehmen die Kurzarbeit bei Bedarf auch tatsächlich beantragen.
  • Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung bis zum Ende der Krise.

2. Keine Entlassungen – Liquidität für notleidende Betriebe

Unternehmen, welche nachweislich auf Grund der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie oder der Eindämmungsmassnahmen in Schwierigkeit geraten, müssen im Rahmen einer ausserordentlichen Exportrisikogarantie oder anderer Fondslösungen für die Binnenwirtschaft ihre Liquidität erhalten können. Im Gegenzug müssen sie sich verpflichten, keine Entlassungen vorzunehmen.

Um diese ersten beiden Massnahmen zu finanzieren, muss die öffentliche Hand über die Mittel der Kurzarbeit hinaus umgehend einen Krisenfonds schaffen, der mindestens ein Prozent der gesamten Lohnsumme, also etwa vier Milliarden Franken, sofort zur Verfügung stellt.

3. Soziale Sicherheit gewährleisten

Der Bundesrat muss die Leistungen der Sozialversicherungen der ausserordentlichen Lage anpassen. Dies betrifft namentlich die Arbeitslosenversicherung, deren Bezugsdauer für über 50-Jährige per sofort um 200 Tage verlängert werden muss. Nur so kann verhindert werden, dass nun ältere Stellensuchende massenhaft ausgesteuert werden.

4. Stabilisierungsmassnahmen – so rasch wie möglich raus aus der Krise

Damit aus einer vorübergehenden gesundheitspolitischen Notlage keine andauernde wirtschaftliche und soziale Krise wird, braucht es ein Stabilisierungsprogramm für besonders betroffene Branchen etwa Tourismus, persönliche Dienstleistungen, Kultur oder Events. Gleichzeitig muss die SNB mit einer aktiven Geldpolitik gegen die Überbewertung des Frankens vorgehen. Mittelfristig müssen zudem nachhaltige Investitionen in den Gesundheitsbereich und in den ebenfalls dringenden ökosozialen Umbau der Wirtschaft den Weg aus der sich anbahnenden Krise weisen.

5. Mitsprache der Arbeitnehmenden beim Gesundheitsschutz

In der Regel wissen die Beschäftigten am besten, welche Gesundheitsschutzmassnahmen sich wie in ihre Arbeitsprozesse integrieren lassen. Die Behörden müssen darum die Arbeitgeber aller Branchen und Unternehmen auffordern, die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften sofort in die Planung dieser Massnahmen einzubeziehen und ihnen ein Mitspracherecht zu gewähren.