Coiffeurgeschäfte dürfen am 27. April unter Berücksichtigung von Schutzmassnahmen wieder öffnen

Die Coiffeure gehören zu den ersten, denen der Bundesrat nach dem Lockdown in Zusammenhang mit Covid-19 erlaubt, ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen. Es gilt aber unbedingt zu vermeiden, dass die Corona-Ansteckungskurve wieder ansteigt. Deshalb müssen verschiedene Schutzempfehlungen beachtet werden. Coiffure Suisse hat ein umfassendes Schutzkonzept ausgearbeitet, das in der ganzen Branche zur Anwendung kommen muss, analog der Branchenlösung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Es wurde nach Rücksprache mit den Sozialpartnern finalisiert und muss ab nächster Woche von den Coiffeurgeschäften umgesetzt werden. Der Schutz der Kunden und der Mitarbeitenden hat oberste Priorität.

Das wichtigste ist das Einhalten des Social Distancing auch bei Dienstleistungen, welche einen engen Kontakt mit den Kunden erfordern. Die Hygieneregeln wie das regelmässige Händewaschen mit Seife oder Desinfektionsmittel vor und nach der Bedienung eines Kunden sind ebenso eine oberste Priorität. Auch der Kunde desinfiziert sich beim Betreten des Salons die Hände aus Dispenser, die dafür bereit stehen. Der Bedienungsplatz und die Arbeitsutensilien werden nach jedem Kunden desinfiziert.

Es wird maximal nur die Hälfte der Bedienungsplätze im Salon zur Verfügung stehen, im Wissen, dass der Sicherheitsabstand von 2 m zwischen den Salonmitarbeitern eingehalten werden muss. Coiffeur und Kunde müssen eine Schutzmaske tragen. Bei Dienstleistungen von Angesicht zu Angesicht (z.B. Rasur, Bartpflege) muss der Coiffeur einen zusätzlichen Schutz tragen.

Der vollständige Massnahmenkatalog steht auf coiffuresuisse.ch im Medienbereich und auf der Website der Paritätischen Kommission als Download zur Verfügung.

Coiffure Suisse und den Sozialpartnern ist es wichtig, dass die Wiedereröffnung unter Einhaltung der höchsten Sicherheitsstandards stattfindet.

Gemeinsame Medienmitteilung von Unia, Syna und Coiffure Suisse.