Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes in der EU – schneller Nachvollzug in der Schweiz angezeigt

Das EU-Parlament hat einen wichtigen Entscheid zur Bekämpfung der Missstände im Transport- und Kuriergewerbe getroffen. Dies hat grosse Auswirkungen auf die Schweiz, die rasch die Neuerungen nachvollziehen muss. Insbesondere die schnelle Einführung des digitalen Fahrtenschreibers und die Einführung eines Fahrtenschreibers für Lieferwagen über 2,5 Tonnen sind wichtige Massnahmen, um Probleme wie die Nichteinhaltung des Kabotageverbots, überlange Arbeitszeiten und Schummelei bei der Erfassung der Arbeits- und Ruhezeiten zu bekämpfen.

Es ist ein grosser Erfolg nach 15 Jahren Kampf der europäischen Gewerkschaften und der European Transport Worker’s Federation (ETF), deren Mitglied die Unia ist: Das «Mobilitätspaket» der EU sieht wichtige Verbesserungen für die Arbeitnehmenden in der Transportbranche vor., z.B.:

  • Obligatorium für digitale Fahrtenschreiber für alle LKW und Busse ab 2026
  • Fahrt- und Ruhezeitenregeln auch für Fahrer/innen von Lieferwagen
  • Ziellandprinzip: Es gelten die Löhne des Landes, in dem gearbeitet wird
  • Verbot von Briefkastenfirmen in Logistik und Transport     

Ein wichtiger Entscheid für die Schweizer Kurier- und Transportangestellten

Eine der Massnahmen, welche das EU-Parlament beschlossen hat, ist die rasche Einführung des obligatorischen digitalen Fahrtenschreibers. Damit kann die Arbeitszeit der Chauffeur/innen auf Distanz (fast) in Echtzeit erfasst werden, was sie weit verbreiteten Tricksereien stark erschwert. Auch werden Grenzübertritte automatisch erfasst. Damit müssten Verletzungen des Kabotageverbots erkannt und sanktioniert werden. Zudem wird der Fahrtenschreiber in der EU ab 2026 auch obligatorisch für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen (bisher war dies erst ab 3,5 Tonnen der Fall). Dies bedeutet, dass auch Lieferwagen unter das Obligatorium fallen. Gerade in diesem Bereich sind die Verstösse gegen die Höchstarbeitszeiten verbreitet und die Zeiterfassung mangelhaft. Diese Fahrzeuge und ihre Fahrer/innen müssten demnach in der Schweiz auch neu der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) unterstellt werden, was eine Anpassung dieser Verordnung bedingt.

Ziellandprinzip: Schweizer Löhne auf Schweizer Strassen

Man kennt in der EU die langen Schlangen von stehenden Lastwagen, in denen die Fahrer/innen ihre Wochenendruhezeit verbringen. Viele Unternehmen funktionieren als Briefkastenfirmen in Billiglohnländern. Sie schicken ihre Fahrer/innen während Monaten in Länder wie Italien oder Deutschland, entlohnen sie aber zu den Konditionen des Landes, wo ihr Briefkasten steht. Mit der Abkehr vom «Herkunftslandprinzip» hin zum «Ziellandprinzip» schiebt die EU hier einen Riegel: Wer Chauffeur/innen in einem Land arbeiten lässt, bezahlt die dort üblichen Löhne. Es ist ein wichtiger Schritt hin zum Prinzip, das die Unia unter dem Motto «Schweizer Löhne auf Schweizer Strassen» seit langem fordert.

Bundesrat muss Nachvollzug in Höchstgeschwindigkeit voranbringen

Es ist wichtig, dass die Verbesserungen des EU-Parlaments zeitnah in der Schweiz nachvollzogen und dann im Sinne des Arbeitnehmerschutzes effektiv umgesetzt werden. Der Bundesrat muss rasch einen Plan dafür vorlegen. Diese Massnahmen lösen nicht alle Probleme, doch sie erschweren den unlauteren Wettbewerb auf dem Buckel der Arbeitnehmenden. Weitere Schritte auf anderen Ebenen sind nötig. So gibt es einen Nachholbedarf bei der Lohnentwicklung und Frühpensionierungslösungen, aber auch Verbesserungen für die Arbeitnehmenden im gesetzlichen Schutz der ARV, namentlich eine Kürzung der überlangen erlaubten Arbeitszeiten auf der Strasse.