Dreiwöchiger Streik bei XPO-Logistik beendet: Die Arbeitnehmenden setzten sich durch

Nach fast dreiwöchigem Streik bei XPO-Logistik in Genf konnte die Gewerkschaft Unia heute unter Aufsicht des Departements für Sicherheit, Arbeit und Gesundheit (DSES) des Kantons Genf die Verhandlungen mit dem multinationalen US-Konzern abschliessen. Die getroffene Vereinbarung sieht den Erhalt eines Teils der Arbeitsplätze sowie einen adäquaten Sozialplan vor. Das Resultat ist der Entschlossenheit der Arbeitnehmenden zu verdanken, die mit ihrem Streik das US-Unternehmen schliesslich zum Einlenken brachten.

Seit dem 29. Juni haben die Genfer Beschäftigten des amerikanischen Unternehmens XPO für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze und einen fairen Sozialplan gestreikt. Nötig wurde der Arbeitskampf, weil das Unternehmen sich trotz angekündigter Massenentlassung weigerte, die gesetzlich vorgesehen Gespräche über einen Sozialplan mit den Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft Unia aufzunehmen. Dank der Vermittlung des Departements für Sicherheit, Arbeit und Gesundheit (DSES) des Kantons Genf, das auf Ersuchen der Unia in den Streit eingriff, konnte schliesslich der gemeinsame Dialog fortgeführt und zu einem Abschluss gebracht werden.

Gutes Resultat dem Streik zu verdanken

Die Gewerkschaft Unia begrüsst das heute erzielte Ergebnis. Der Sozialplan für die rund 30 Mitarbeitenden der XPO Logistik sieht unter anderem eine nach Alter, Dienstalter und Beschäftigungsgrad abgestufte Entschädigung sowie insbesondere die Fortführung einzelner Arbeitsverträge vor.

Es ist offensichtlich, dass dieses Resultat der Mobilisierung des Genfer Personals der XPO Logistics zu verdanken ist. "Wir bekamen die Antworten, auf die wir seit Monaten gewartet hatten. Die Solidarität unter den Kollegen war stark, und nur der Streik ermöglichte es uns, in diesem Konflikt voranzukommen", sagt Junior, einer der Personaldelegierten.

Sozialplanpflicht verbessern

Obwohl der Arbeitskampf bei XPO letztlich zu einem akzeptablen Sozialplan geführt hat, hat er auch die Limiten der derzeitigen gesetzlichen Grundlagen aufgezeigt. "Die Arbeitnehmenden sind in der Schweiz zu wenig geschützt. Einerseits konnte das Unternehmen trotz Kurzarbeit, die eigentlich dem Erhalt von Arbeitsplätzen dienen soll, die Leute am Ende entlassen. Das ist ein Missbrauch des Systems. Und andererseits sind Sozialpläne nicht in allen Fällen von Massenentlassungen obligatorisch. Hier braucht es eine Gesetzesanpassung", erklärt der zuständige Gewerkschaftssekretär Umberto Bandiera.