Coiffeurgewerbe schützen und aufwerten!

Die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Branchenverband Coiffure Suisse freuen sich, dass der Bundesrat den GAV für das Coiffeurgewerbe allgemeinverbindlich erklärt hat. Damit wird der Schutz der Arbeitsbedingungen in der Branche lückenlos fortgesetzt. Der neue GAV tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und sieht ab 2022 eine Erhöhung der Mindestlöhne für Mitarbeitende ab dem 5. Berufsjahr vor.

Der neue GAV für das schweizerische Coiffeurgewerbe tritt am 1.Januar 2021 in Kraft. Der Bundesrat hat den Vertrag anfangs Dezember allgemeinverbindlich erklärt. Die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Branchenverband Coiffure Suisse hatten sich im Vorfeld auf eine Verlängerung des Gesamtarbeitsvertrages bis 31.12.2022 geeinigt. Die Sozialpartner freuen sich, dass damit der Schutz der Angestellten lückenlos fortgesetzt wird.

Der neue GAV sieht ab 1. Januar 2022 eine Erhöhung der Mindestlöhne um 30 Franken pro Monat für Mitarbeitende ab dem 5. Berufsjahr vor. Mit dem GAV werden die Arbeitsbedingungen der rund 11'500 Mitarbeitenden aufgewertet und geschützt.

Positive Bilanz der Sozialpartner

Die Sozialpartner ziehen eine positive Bilanz über die ausgeweitete Kontrolltätigkeit in der Branche. Damit wird Lohndumping und Preisdruck in der Branche der Riegel geschoben.

Ebenfalls bewährt hat sich das von Coiffure Suisse in Rücksprache mit den Sozialpartnern erarbeitete Corona-Schutzkonzept. Für die Sozialpartner hat es oberste Priorität, dass es weiterhin strikt umgesetzt wird und die Branche damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Arbeitnehmenden und zur Eindämmung der Pandemie leistet.


Gemeinsame Medienmitteilung von Coiffure Suisse und den Gewerkschaften Unia und Syna