Schluss jetzt mit der Arbeitgeberpropaganda – die FlaM schützen alle Arbeitnehmenden, auch die aus der EU!

Die Präsidentin der Unia, Vania Alleva, überreichte heute dem EU-Botschafter in Bern, Petros Mavromichalis, persönlich einen Brief und führte ein Gespräch mit ihm. Grund dafür ist ein kürzlich veröffentlichtes Interview, in dem Herr Mavromichalis unrichtige Aussagen über die Flankierenden Massnahmen (FlaM) machte. Vania Alleva erinnerte ihn daran, dass der Lohnschutz nicht verhandelbar sei und auch in Zukunft autonom bleiben müsse.

In einem Interview im SonntagsBlick vom vergangenen 7. Februar bezeichnete der Botschafter der Europäischen Union in Bern, Petros Mavromichalis, die Flankierenden Massnahmen als «unverhältnismässig» und mit den Bilateralen Verträgen «unvereinbar». Damit stellt er die positiven Erfahrungen in Frage, welche die Schweiz und die EU seit 2002 mit diesem Vertragswerk gemacht haben. Er behauptete auch, dass nur die Unternehmen aus der EU eine Kaution hinterlegen müssten, um in der Schweiz zu arbeiten. Das entspricht nicht den Tatsachen, denn für Schweizer Unternehmen gelten die gleichen Verpflichtungen, die sich aus den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) ergeben.   

Brief an den Botschafter

Als Reaktion auf diese Äusserungen überreichte die Präsidentin der Unia, Vania Alleva, dem Botschafter persönlich einen Brief und führte ein Gespräch mit ihm. Sie forderte ihn auf, anstatt die Lohnschutzmassnahmen zu kritisieren, von denen alle profitieren, sein Augenmerk auf die intensive Lobbyarbeit der baden-württembergischen Arbeitgeberorganisationen zu richten. Diese machen sich seit Jahren bei der Europäischen Kommission für die Zerschlagung des Lohnschutzes in der Schweiz stark. Es sind die gleichen Unternehmen, die die in der Schweiz geltenden Regelungen nicht akzeptieren und in manchen Fällen Geldstrafen erhalten, weil sie die GAV-Mindestlöhne nicht einhalten.

Der Schweizer Markt bleibt höchst attraktiv

Die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit können nicht als «protektionistisch» bezeichnet werden. Jedes Jahr werden in der Schweiz mehr als 2,5 Millionen Arbeitstage von entsandten Arbeitnehmenden oder Selbständigerwerbenden aus dem EU-Raum gleistet. Bezogen auf die Wohnbevölkerung steht dies in keinem Verhältnis zu jedem anderen EU-Land. Was beweist, dass der Schweizer Markt weiterhin attraktiv und nicht überreguliert ist.

Rahmenabkommen: Der Lohnschutz ist nicht verhandelbar

Anstatt nur auf einzelne Kreise zu hören, die ihre Partikulärinteressen verfolgen, täte die EU gut daran, auf die Arbeitnehmenden und ihre Gewerkschaften zu hören. Auf europäischer Ebene zeigen sich sowohl der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wie auch der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) besorgt über die Angriffe auf den Lohnschutz in der Schweiz. Es ist höchste Zeit, dass die EU endlich den Standpunkt der Arbeitnehmenden berücksichtigt, die sich ohne Diskriminierung für das Gemeinwohl, gute Arbeitsbedingungen und Schweizer Löhne in der Schweiz wehren. Der Lohnschutz muss auch in Zukunft autonom bleiben und ist nicht verhandelbar.