Bezirksgericht bestätigt Zutrittsrecht von Gewerkschaften

Gewerkschaftssekräterin bei der Arbeit

Das Bezirksgericht Bülach hat am Freitag eine Mitarbeiterin der Unia Zürich freigesprochen. Der Freispruch bestätigt einmal mehr, dass die Gewerkschaften Zutritt zu den Arbeitsplätzen gewährleistet werden muss, damit sie ihre Arbeit ausführen können.

Die Unia-Sekretärin wurde im Winter 2012 von Arbeitern auf eine Baustelle gerufen, um die Arbeitsbedingungen zu kontrollieren. Darauf wurde sie von der Baufirma verzeigt. Nun hat das Bezirksgericht Bülach die Gewerkschaftssekretärin freigesprochen.

Wie bereits in zahlreichen ähnlich gearteten Fällen in letzter Zeit ist es erneut zum Freispruch gekommen. Der Freispruch bestätigt einmal mehr, dass die Gewerkschaften Zugang zu Betrieben und auf Baustellen erhalten müssen, um dort in Kontakt mit den Arbeitnehmenden treten zu können. Nur so kann die Einhaltung von Verträgen und Arbeitsgesetzen kontrolliert werden.