Die Schweiz muss Streikende besser schützen

Streikende brauchen besseren Schutz!

Eine vom Bundesrat veröffentlichte Studie der Universität Neuenburg zeigt, dass der gesetzliche Schutz von Streikenden und Personalvertreterinnen und –vertretern ungenügend ist. Damit verletzt die Schweiz die europäische Menschenrechtskonvention. Um diese Probleme endlich in den Griff zu kriegen, fordert die Unia abschreckende Sanktionen und ein Recht auf Wiedereinstellung im Fall von missbräuchlichen Kündigungen.

Die Professoren Dunand und Mahon der Universität Neuenburg kommen in ihrer Studie zum Schluss, dass der Schutz von Personen, die rechtmässig an Streiks beteiligen «lückenhaft und willkürlich» ist. Sie machen deutlich, dass das Schweizer Recht Angestellte, die ihre grundlegenden Gewerkschaftsrechte ausüben, zu wenig schützt.

Besserer Schutz dringend notwendig

Die Unia schliesst sich dem Befund der Studie an, wonach das Schweizer Recht enorme Lücken bezüglich des Schutzes von Personalvertreterinnen und –vertreter und Streikenden aufweist. Um Entlassungen von Arbeitnehmendenvertreterinnen und -vertretern wirksam zu bekämpfen, fordert die Unia im Falle einer missbräuchlichen Kündigung die Wiedereinstellung sowie die Erhöhung der Entschädigung von sechs auf mindestens zwölf Monatslöhne.

Schweiz verletzt Menschenrechtskonventionen

Der mangelnde Schutz von Gewerkschaftsaktivist/innen ist ein Flecken im Reinheft der Schweiz, die zu dieser Frage zwar internationale Konventionen ratifiziert hat, diese aber nicht anwendet. Die IAO hat die Schweiz deshalb auf die Liste der Länder gesetzt, die ihr Arbeitsrecht überarbeiten müssen. Dies zeigt deutlich, dass die Schweiz hier im Rückstand ist. Zudem stellt die Studie fest, dass die Schweiz die europäische Menschenrechtskonvention verletzt, welche für die Schweiz bindend ist.