Endlich ein neuer Gesamtarbeitsvertrag für die Schreiner:innen

Protestaktion der Schreiner:innen am 1. Mai in Zürich

Die Schreiner:innen haben einen neuen Gesamtarbeitsvertrag. Ein Jahr lang standen die Verhandlungen still. Jetzt haben Unia, Syna und der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikaten dem neuen Vertragswerk zugestimmt. Es tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft und ist bis 2025 gültig.

Die Aktionen im Sommer 2021 und die grossen Demonstrationen im Herbst waren erfolgreich. Nun regeln ein neuer Gesamtarbeitsvetrag (GAV), ein neuer Weiterbildungs-GAV und ein Letter of Intent (Absichtserklärung) die Arbeitsbedingungen in der Schreinerbranche.
 
Unia und die Sozialpartner einigten sich darauf, in den kommenden Jahren beim Thema «Vereinbarkeit von Beruf und Familie» einen Schwerpunkt zu setzen.

Die wichtigsten Änderungen im GAV:

  • Die Mindestlöhne für gelernte Schreiner:innen steigen um 1% auf neu Franken 5'111.
  • Langjährige und ältere Arbeitnehmende werden besser vor Kündigung geschützt;
  • Schärfe Sanktionen für fehlbare Unternehmen stärken den Lohnschutz.

Unia-Verhandlungsleiter Giuseppe Reo zeigte sich zufrieden: «Nach Monaten des Stillstands bringt der neue Gesamtarbeitsvertrag der Branche Sicherheit und schützt die Schreinerinnen und Schreiner vor Lohndumping und einer Erosion ihrer Arbeitsbedingungen.»

Neuer GAV beendet vertragslosen Zustand

Anfang 2021 lief der GAV für das Schreinergewerbe aus. Nachdem der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikaten (VSSM) das Verhandlungsergebnis für einen neuen Vertrag mit Frührentenmodell abgelehnt hatte, standen die Schreiner:innen ohne geregelte Arbeitsbedingungen da.

Die längerfristigen Folgen wären verheerend gewesen. Es drohten Lohndumping und Preiszerfall. Der neue GAV sorgt jetzt dafür, dass in der Schreinerbranche wieder Stabilität und Rechtssicherheit herrscht.