Neue Vorgaben für die Arbeitszeiterfassung

Die Bedingungen, wann die Arbeitszeit erfasst werden muss, werden geändert. Die Sozialpartner haben sich auf einen Kompromiss geeinigt. Die neue Regelung überzeugt nicht in allen Punkten. Sie verhindert aber einen Dammbruch, wie ihn Bürgerliche verlangten.

Um Arbeitnehmende vor Gratisarbeit, Überlastung und Burnout zu schützen, müssen die Unternehmen die Arbeitszeiten (fast) aller ihrer Angestellten erfassen. In den letzten Jahren wurde dies nur ungenügend getan bzw. von den Behörden durchgesetzt. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) schätzt, dass rund ein Sechstel der Beschäftigten bei einer Firma arbeitet, die die Arbeitszeit nicht korrekt erfasst.

Arbeitgeber und bürgerliche Politiker machten Druck, dass das Gesetz dieser unbefriedigenden Situation angepasst, sprich massiv gelockert wird. Vorstösse im Parlament forderten, ganze Branchen von der Arbeitszeiterfassung auszunehmen, andere wollten einfach nur eine Lohngrenze festlegen.

Jetzt haben sich die Sozialpartner auf eine Neuregelung geeinigt, die viel restriktiver ist. Neu müssen drei Bedingungen erfüllt sein, damit die Arbeitszeit nicht mehr obligatorisch erfasst werden muss:

  • Wenn ein/e Arbeitnehmer/in mindestens 120‘000 Franken im Jahr verdient. Die Gewerkschaften wollten die Grenze bei mindestens 148‘000 Franken ansetzen.
  • Wenn er oder sie die Arbeitszeit grösstenteils selbst festlegen kann.
  • Wenn die Ausnahmeregelung in einem Gesamtarbeitsvertrag mit den Sozialpartnern geregelt ist.

Jetzt stehen Arbeitgeber sowie Bund und Kantone in der Pflicht, die neue Regelung auch anzuwenden und durchzusetzen. Sonst greifen Gesellschaftskrankheiten wie Überlastung, Stress und Burnout immer weiter um sich.