Private Sicherheit: vorerst keine einheitlichen Richtlinien über Ausbildung

Für eine bessere Aus- und Weiterbildung in der Sicherheitsbranche

In der Deutschschweiz gibt es vorerst keine einheitlichen Richtlinien für private Sicherheitsfirmen. Die Kantone haben ihre Arbeiten an einem entsprechenden Konkordat unterbrochen. Dieses hätte die Aktivitäten der Branche regeln sollen.

Die Unia als grösste Gewerkschaft in der privaten Sicherheitsbranche unterstützt Sicherheitsangestellte in ihrem Anliegen, die Aus- und Weiterbildungen zu stärken. Dafür müssen Bund und Kantone einen geeigneten Rahmen setzen. Qualifizierte Sicherheitsleute sind wichtig, um die Sicherheit der Bevölkerung sowie die der Angestellten zu schützen.

An den Angestellten vorbei

Die nun abgebrochene Arbeit des Konkordats hat die Interessen der Angestellten nicht berücksichtigt. Beispielsweise sollten Arbeitnehmende allein für die Prüfungskosten aufkommen. Die Unia kritisiert, dass die Angestellten nie in die Vorarbeiten miteinbezogen wurden.

GAV stärken und ausweiten

Kurzfristig ist es für die Unia zwingend, die Ausbildung im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) besser zu regeln und den Vertrag auf Betriebe mit weniger als 10 Angestellten auszuweiten. Ausserdem sollen noch weitere Kantone dem Westschweizer Konkordat beitreten. Auch ein nationales Gesetz, das weiter geht als das Westschweizer Konkordat, ist wünschenswert. Dazu müssen aber die Betroffenen in die Ausarbeitung miteinbezogen werden.