Jura: Zweiter kantonaler Mindestlohn wird eingeführt

Nach Neuenburg führt auch der Kanton Jura einen Mindestlohn von 20 Fr./Stunde ein. (Bild: Einreichung der nationalen Mindestlohn-Initiative in Bern 2014)

Nach vierjährigen Debatten ist das Gesetz für einen Mindestlohn im Kanton Jura unter Dach und Fach. Eine Mehrheit des Parlaments hat heute dem neuen Gesetz zugestimmt. Der Mindestlohn beträgt 20 Franken pro Stunde. Die Unia begrüsst die Einführung des zweiten kantonalen Mindestlohnes in der Schweiz.

Das Gesetz über einen verbindlichen Mindestlohn ist Resultat einer 2009 eingereichten Volksinitiative, die auch von der Unia unterstützt wurde. Sie verlangte die Einführung eines Mindestlohnes für Firmen, die keinem GAV unterstellt sind. Das heute angenommene Gesetz geht weiter.

Lohnanpassung in den nächsten 2 Jahren

Die Arbeitgeber haben nun 2 Jahre Zeit, die Löhne anzupassen. Der Mindestlohn gilt nicht für Arbeitgeber und ihre  Familien, Menschen in Ausbildung sowie Personen, die an einer arbeitsmarktlichen Massnahme teilnehmen.

Kampf gegen Lohndumping

Im August dieses Jahres hatte das Bundesgericht Beschwerden von Arbeitgeberverbänden gegen einen kantonalen Mindestlohn in Neuenburg abgewiesen. Die Unia hofft nun, dass weitere Kantone den Beispielen von Neuenburg und Jura folgen und kantonale Regelungen einführen. Mindestlöhne sind ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung von Lohndumping.