Mindestlöhne im Gastgewerbe steigen um 0,5 Prozent

Die neuen Mindestlöhne für Gastgewerbe und Hotellerie gelten ab 1. April, bei Saisonarbeitsverträgen ab Beginn Sommersaison

Ab dem 1. April gelten neue Mindestlöhne. Dies haben heute die Sozialpartner im Gastgewerbe bekannt gegeben.

Jährlich verhandeln die Sozialpartner die Anpassung der Mindestlöhne an die Teuerung. Auf Arbeitnehmerseite sind dies die Unia, die Hotel & Gastro Union und die Syna, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, hotelleriesuisse sowie die Swiss Catering Association SCA.

Die neuen Mindestlöhne werden gemäss des Landesgesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes (L-GAV) auf den 1. April 2018 und bei Saisonarbeitsverträgen auf Beginn der Sommersaison 2018 wie folgt erhöht:

Kat. Ia (Mitarbeitende ohne Berufslehre) CHF 3‘435.- (+ 18.-)
Kat. Ib (Mitarbeitende ohne Berufslehre mit Progresso-Attest)CHF 3‘637.- (+ 19.-)
Kat. II (Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest o.ä.)CHF 3‘737.- (+ 19.-)
Kat. IIIa (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä.)CHF 4‘141.- (+ 21.-)
Kat. IIIb (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung)CHF 4‘243.- (+ 22.-)
Kat. IV (Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung)CHF 4‘849.- (+ 25.-)
Praktikanten und Praktikantinnen CHF 2‘190.- (+ 11.-)

Detaillierte Angaben zu den Lohnkategorien siehe www.l-gav.ch