Löhne kürzen? Rechte abbauen? Nein danke!

Aktion der Gewerkschaften zur Verteidigung der Personenfreizügigkeit und der Flankierenden Massnahmen (FlaM) vor dem Bundeshaus in Bern im Herbst 2018.

Die SVP will mit ihrer Kündigungsinitiative auch die flankierenden Massnahmen (FlaM) zum Schutz der Löhne in der Schweiz abschaffen. Nico Lutz, Mitglied der Unia-Geschäftsleitung und Sektorleiter Bau, setzt sich in der «Kolumne zum Donnerstag» im «Baublatt» mit diesem Ansinnen auseinander. Für den Gewerkschafter ist klar: Die Kündigungsinitiative schadet allen.

Im Mai stimmen die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Kündigungsinitiative der SVP ab. Vordergründig geht es um die Kündigung der Personenfreizügigkeit. Diese sei schuld an den Problemen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt. Denken wir das mal durch: Stellt denn die Personenfreizügigkeit Arbeitnehmende aus dem Ausland an? Wohl kaum. Das sind meist Schweizer Firmen.

Personenfreizügigkeit setzt keine Löhne fest, das tun die Arbeitgeber

Die Löhne und Arbeitsbedingungen dieser Arbeitnehmer ohne Schweizer Pass legt auch nicht die Personenfreizügigkeit fest. Das macht auch ein Schweizer Arbeitgeber. Und wenn ausländische Firmen in der Schweiz für tiefe Preise arbeiten und ihre Arbeitnehmer schlecht bezahlten, dann kommen die Aufträge auch nicht von der Personenfreizügigkeit, sondern von Schweizer Auftraggebern.

Allein das zeigt: Die Antwort auf Probleme auf dem Arbeitsmarkt ist wohl nicht eine Abschaffung der Personenfreizügigkeit, sondern sind klare Regeln auf dem Arbeitsmarkt, die dann auch für alle gelten. Der beste Beweis dafür: Vor der Einführung der Personenfreizügigkeit und der flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne legte die Schweiz die Zuwanderung selber mit einem Kontingentierungssystem fest. Die weitgehend rechtlosen Saisonniers konnten den Arbeitgeber nicht wechseln, ohne die Aufenthaltsbewilligung zu verlieren.

Sie konnten sich kaum gegen Lohndumping wehren. Ihre Löhne wurden gedrückt und in der Folge auch die Löhne der Schweizer Arbeitnehmenden. Und weder die Kantone noch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatten ein wirksames Instrumentarium, um Lohndumping und unlauteren Wettbewerb zu verhindern.

Schaden die FlaM dem Arbeitsmarkt? Nein.

Die SVP hat vor zwei Jahren klipp und klar gesagt, um was es ihr wirklich geht: Die «sogenannten flankierenden Massnahmen (FlaM) greifen massiv in den Arbeitsmarkt ein und zwingen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in standardisierte Gesamtarbeitsverträge (GAV).» Und weiter: «Die GAV und Mindestlöhne neutralisieren die Konkurrenz, erhalten ineffiziente Strukturen und verteuern die Produktion», erklärte Magdalena Martullo-Blocher am 30. Januar 2018 gegenüber den Medien. «Die FlaM müssen rückgängig gemacht werden», legte SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi nach, dafür brauche es die SVP-Begrenzungsinitiative.

Das Ziel der SVP ist klar: Sie will die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne abschaffen. Zuwanderung hat es in der Schweiz immer gegeben. Meist so viel, wie die Schweizer Firmen gebraucht haben. In der Hochkonjunktur etwas mehr, bei Wirtschaftsflauten etwas weniger. Mit oder ohne Personenfreizügigkeit.

Von den FlaM haben alle etwas

Was heute anders ist: Es gibt flankierende Massnahmen. Und die schränken die Möglichkeiten von skrupellosen Firmen ein, grenzenlose Profite zu machen. Von den flankierenden Massnahmen haben nicht nur die Arbeitnehmenden etwas. Sie ermöglichen einen fairen Wettbewerb und gleich lange Spiesse. Das ist auch im Interesse der Firmen. Darum schliessen die Gewerkschaften die Gesamtarbeitsverträge mit Arbeitgeberverbänden und nicht mit Karl Marx ab.

Darum: Die Kündigungsinitiative der SVP ist ein frontaler Angriff auf die Mindestlöhne in der Schweiz und auf elementare Arbeitnehmerrechte. Nicht mehr und nicht weniger.