Coronavirus: Arbeiten in nicht-essentiellen Bereichen einstellen – Schutz durchsetzen!

Coronavirus: Die Schutzmassmassnahmen werden in zahlreichen Unternehmen nicht eingehalten und die Behörden setzen die Massnahmen nicht durch.

Die Massnahmen des Bundes zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie werden in vielen Betrieben nicht eingehalten – und die Behörden setzen die Massnahmen nicht durch. Das ist inakzeptabel und inkohärent. Die Arbeit in nicht-essentiellen Bereichen muss eingestellt werden. Unternehmen sollen nachweisen müssen, dass sie die Tätigkeit im Rahmen der behördlichen Schutzvorgaben weiterführen können.

Die Verhaltensregeln und Einschränkungen des Bundesrats gelten auch in der Arbeitswelt. Viele Unternehmen mussten bereits schliessen. Alle anderen müssen jetzt mit ausserordentlichen Massnahmen ihre Beschäftigten ebenfalls schützen.

Verweigerungshaltung auf Arbeitgeberseite

Die Unia wird von Anfragen besorgter, verzweifelter und empörter Arbeitnehmenden überschwemmt. Denn zu viele Arbeitgeber halten sich nicht an die Anordnungen zum Gesundheitsschutz. In den meisten Bau-, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie in etlichen Dienstleistungsbranchen wird praktisch unverändert weitergearbeitet. Einige Arbeitgeberverbände wollen die Krise sogar nutzen, um das Arbeitsgesetz auszuhebeln und eine Verlängerung der Arbeitszeit- und Öffnungszeiten durchzusetzen.

Hinzu kommt: Die meisten Arbeitskontrollorgane, namentlich die Arbeitsinspektorate der Kantone, haben ihre Kontrolltätigkeit eingestellt. Und der Bund schaut zu.

Unhaltbare Situation

Aus Sicht des Gesundheitsschutzes ist diese Situation unhaltbar. Es bringt nichts, den Menschen «Social Distancing» zu predigen und ihre Kinder nach Hause zu verbannen, wenn man sie weiter dazu zwingt, Kopf an Kopf oder Hand in Hand zu arbeiten. Schutzmassnahmen, die nicht durchgesetzt werden, sind nutzlos.

Arbeit in nicht-essentiellen Wirtschaftsbereichen einstellen

Die Unia fordert deshalb: Der Bundesrat muss dafür sorgen, dass die Behörden die Arbeit in allen nicht-essentiellen Wirtschaftsbereichen einstellen, bis der Schutz gewährleistet ist. Unternehmen sollen nachweisen müssen, dass sie die Schutzmassnahmen einhalten und die Tätigkeit im Rahmen der behördlichen Vorgaben weiterführen können.

Für die Arbeitnehmenden in gesellschaftlich unerlässlichen Tätigkeiten müssen mit Hochdruck maximale Schutzvorkehrungen umgesetzt und zeitnah kontrolliert werden. Die Arbeitgeber müssen die Mitarbeitenden und ihre Vertretungen in die Planung dieser Massnahmen einbeziehen.

Es braucht Massnahmen im Bereich Beschäftigung

Ausserdem braucht es dringliche Massnahmen gegen die drohende soziale Krise. Die Unia verlangt von Bund und Kantonen:

  • die Garantie sämtlicher Lohnausfälle für alle Arbeitnehmenden;
  • die Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosenunterstützung;
  • ein Stützungsprogramm für notleidende Betriebe und Branchen.