Neues Gleichstellungsgesetz und Lohngleichheit: Mitarbeitende einbeziehen!

Demo für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung vom 22.9.2018 in Bern.

Am 1.7.2020 tritt das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft. Die Unia appelliert an die Verantwortung der Arbeitgeber: Die Unternehmen müssen bei der Überprüfung der Lohngleichheit die Personalkommissionen oder Arbeitnehmendenvertretungen in den Prozess einbeziehen und schliesslich auch die nötigen Korrekturen vornehmen, damit der Verfassungsauftrag von 1981 endlich umgesetzt wird.

Lohndiskriminierung ist kein individuelles, sondern ein kollektives Problem. Es betrifft alle Frauen in allen Berufen, in allen beruflichen Stellungen und in jedem Alter.

Die Unternehmen in der Schweiz schulden den Frauen rund 10 Milliarden Franken pro Jahr, weil sie ihnen für die gleiche oder gleichwertige Arbeit nicht den gleichen Lohn bezahlen wie ihren Kollegen. Frauen verdienen rund 20 Prozent oder im Schnitt 657 Franken pro Monat weniger als Männer. Weil sie Frauen sind. Deshalb sind es auch die Arbeitgeber, die jetzt in der Pflicht stehen!

Forderung der Frauen ernst nehmen

Das revidierte Gesetz ist zwar wichtig, aber ungenügend: Es sieht lediglich vor, dass 1% aller Unternehmen eine Lohnanalyse durchführen müssen (Betriebe ab 100 Mitarbeitenden), Sanktionen sind keine vorgesehen und das Gesetz läuft nach 12 Jahren aus.

Selbst diese Mini-Revision wäre ohne Druck der 20'000 Menschen, die im September 2018 auf die Strassen gingen, vom Parlament nicht verabschiedet worden. Dass es den Frauen in der Schweiz beim Thema Lohngleichheit mehr als ernst ist, zeigten sie am Frauen*streik vom 14. Juni 2019: Nicht einmal ein halbes Jahr nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes wiederholten über 500'000 Personen in der ganzen Schweiz die Forderung nach Lohngleichheit.

Mitarbeitende einbeziehen

Die Unia fordert alle Unternehmen – auch diejenigen mit weniger als 100 Mitarbeitenden – dazu auf, die Lohngleichheit in ihrem Unternehmen zu überprüfen und die nötigen Korrekturen vorzunehmen, sowie ihre Personalkommission oder die Arbeitnehmendenvertretung in den Analyseprozess einzubeziehen.

Schliesslich geht es bei der Umsetzung der Lohngleichheit um einen Verfassungsauftrag.