Gewerkschaften fordern Regulierung der Temporärarbeit

Nur temporär Beschäftigte müssen den Festangestellten gleichstellt werden.

Die Temporärarbeit hat in der Schweiz beunruhigende Ausmasse angenommen: Seit 1995 hat sich ihr Anteil am gesamten Arbeitsvolumen auf 2,6 Prozent verfünffacht.

Der 2012 eingeführte Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih hat zwar wichtige Fortschritte für die Temporärbeschäftigten gebracht. Trotzdem sind Temporärangestellte gegenüber Festangestellten nach wie vor deutlich benachteiligt. Sie verdienen oft weniger, sind einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt und ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten sind schlechter.

Gewerkschaften fordern gleiche Arbeitsbedingungen

An einer Medienkonferenz des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) forderten die Unia und andere Gewerkschaften Massnahmen zur Besserstellung der Temporären. Diese müssen dieselben Anstellungsbedingungen haben wie ordentlich Angestellte. Bund und Kantone sollen zudem Obergrenzen für den Temporäranteil im Beschaffungswesen festlegen.

Temporärarbeit darf nicht der Normallfall werden

Unia-Präsidentin Vania Alleva forderte an der Medienkonferenz: «Alle Branchen- und Betriebe, welche einen Gesamtarbeitsvertrag haben, müssen diesen auch auf die "geliehenen" Arbeitnehmenden anwenden!» Gleichzeitig warnte sie davor, dass prekäre Arbeitsbedingungen zum Normalfall werden könnten: «Wenn wir den Arbeitnehmenden in der Schweiz nicht nur einen Job, sondern einen guten und sicheren Job bieten wollen, auf den sie eine Zukunft aufbauen können, darf Temporärarbeit nicht der Normalfall, sondern höchstens eine Übergangslösung sein.»