Zeitgemässer Gesamtarbeitsvertrag für den Gerüstbau

Künftig durch einen neuen GAV besser abgesichert - Gerüstbauer bei der Arbeit.

Die Sozialpartner haben einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den schweizerischen Gerüstbau ausgehandelt. Dieser anerkennt die eingetragene Partnerschaft, sieht einen Vaterschaftsurlaub vor, schiebt dem Lohndumping einen Riegel und fördert die Berufsbildung,

Der GAV, auf den sich die Gewerkschaften Unia und Syna mit dem Schweizerischen Gerüstbau-Unternehmer-Verband (SGUV) geeinigt haben, tritt Anfang April 2020 in Kraft.

Innovativ in Sachen Gleichstellung

Der neue Vertrag ist in gendergerechter Sprache redigiert, um die in der Branche arbeitenden Frauen einzubeziehen. Ausserdem gewährt er gleichgeschlechtlichen Paaren mit eingetragener Partnerschaft im Todesfall die gleiche Anzahl Urlaubstage. Die Sozialpartner haben auch beschlossen, einen Vaterschaftsurlaub von fünf Tagen einzuführen. Dieser gilt ab 1. April 2020 - unabhängig von einem Referendums beziehungsweise bis zum Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes.

Anerkennung der Berufserfahrung

Um die Berufserfahrung besser anzuerkennen, sieht der GAV vor, dass Angestellte nach drei Jahren Branchentätigkeit und Abschluss einer von den Sozialpartnern angebotenen Ausbildung zwingend von der Lohnkategorie C in die Kategorie B2 hochgestuft werden. Damit will man nicht nur die Sicherheit auf den Baustellen verbessern, sondern auch Lohndumping einen Riegel schieben.

GAV-Vollzug verbessert

Um den Vollzug des GAV sicherzustellen, wird die obligatorische Kaution bei der paritätischen Kommission von aktuell 10'000 auf neu 20'000 Franken erhöht. Und schliesslich trifft die Branche Vorkehrungen, um das Informationssystem ISAB/SIAC unter den Gerüstbau-Unternehmen zu verbreiten, damit Missbräuche wie Schwarzarbeit effizient bekämpft werden können.