Holzbau: Generelle Erhöhung der Mindestlöhne um 1.5% und höhere Löhne in den ersten 10 Jahren

Im Holzbau steigen die Mindestlöhne ab 2020.

Gemeinsam mit den anderen Sozialpartnern hat die Unia für die Schweizerische Holzbaubranche eine Zusatzvereinbarung zum Gesamtarbeitsvertrag bezüglich der Mindestlöhne für das Jahr 2020 verabschiedet.

Für 2020 hat die Unia gemeinsam mit Holzbau Schweiz, Syna, Baukader Schweiz und dem Kaufmännischen Verband eine generelle Erhöhung der Mindestlöhne um 1.5 Prozent vereinbart. Dies als Zeichen der Leistungsanerkennung für die Mitarbeitenden. Zudem haben die die beim Bundesrat die Allgemeinverbindlicherklärung der Mindestlöhne 2020 beantragt.

Höhere Löhne für die ersten 10 Jahre

Aufgrund der Stufenanstiege in den Lohntabellen des GAV steigen ausserdem in den ersten zehn Erfahrungsjahren die Löhne im Holzbaugewerbe durchschnittlich um 1,8 bis 2,8 Prozent. In den Stufenanstiegen, welche in den Lohntabellen integriert sind, werden vor allem die jeweilige Berufserfahrung in der Funktion, die individuellen Fort- und Weiterbildungen und die verschiedenen Anstellungsfunktionen berücksichtigt. Vom Stufenanstieg in den ersten zehn Erfahrungsjahren sind ca. 70 Prozent der Mitarbeitenden direkt betroffen.

Die Unia begrüsst dieses wichtige Signal einer innovativen Branche für die laufende Lohnrunde.