Maler- und Gipsergewerbe: bessere Löhne und Arbeitsbedingungen

Für eine farbige Zukunft!

Für das Maler- und Gipsergewerbe gilt ab spätestens Herbst 2022 ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Dieser verbessert unter anderem die Mindestlöhne und erhöht die Monatslöhne deutlich. Als erste Branche auf dem Bau regelt das Maler- und Gipsergewerbe die Teilzeit und verbessert so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Mit dem GAV steigen sowohl die Mindestlöhne als auch die Monatslöhne bis 2025 stark an:

  • Die Monatslöhne aller steigen schrittweise bis 2025 auf insgesamt plus 150 Franken
  • Die monatlichen Mindestlöhne steigen schrittweise bis 2025 auf insgesamt plus 75 bzw. 100 Franken

Von den Lohnerhöhungen profitieren rund 15'500 Personen. Dank höherer Mindestlöhne wird die Branche für Einsteiger:innen attraktiver. Und erfahrene Arbeitnehmende profitieren von der generellen Erhöhung der Monatslöhne.

Branche wird familienfreundlich

Bei der Teilzeit übernimmt das Maler- und Gipsergewerbe im Baugewerbe eine Vorreiterrolle: Als erste Branche regelt sie Teilzeit verbindlich im Gesamtarbeitsvertrag. Dadurch können Väter und Mütter Beruf und Familie besser vereinbaren.

Auch älteren Arbeitnehmenden und Berufsleuten in Weiterbildung profitieren von der geregelten Teilzeit.

Der neue GAV bringt den Arbeitnehmenden

  • Feste Arbeitstage
  • Ein Ende der Arbeit auf Abruf
  • Voller Lohn im Vaterschaftsurlaub anstatt die gesetzlichen 80%