Zuwanderungsinitiative: Ständeratslösung unzureichend

Die Vorschläge des Ständerats zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative sind unzureichend. Der von ihm vorgesehene «Arbeitslosenvorrang» muss dringend mit weiteren Schutzmassnahmen kombiniert werden, insbesondere einem griffigen Kündigungsschutz.

Erfreulich ist, dass sowohl der National- wie auch der Ständerat bei der Umsetzung der Zuwanderungsinitiative auf Kontingente verzichten. Die Unia hat diese von Anfang an bekämpft. Denn Kontingente hätten die Personenfreizügigkeit und damit die bilateralen Beziehungen zur EU in Frage gestellt und zu neuen Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt geführt.

Positiv ist zudem, dass der Ständerat die vom Nationalrat beschlossene Ausnahmeregelungen für Kurzaufenthalter bis neun Monate gekippt hat. Sie hätten prekäre Anstellungen massiv gefördert und zu einer neuen Form von Saisonnierstatut geführt.

Beide Räte tragen aber den Sorgen der Arbeitnehmenden zu wenig Rechnung. Ihre Vorschläge verpassen es, die in der Schweiz geltenden Arbeitsbedingungen besser zu schützen.

Ständerat für «Arbeitslosenvorrang»

Der Ständerat geht weiter als der Nationalrat und sieht nicht nur eine Meldepflicht für offene Stellen in Branchen mit hoher Arbeitslosigkeit vor. Arbeitgeber sollen auch verpflichtet werden, vom RAV gemeldete Stellensuchende zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen und eine Nichtanstellung zu begründen. Er führt so eine Art «Arbeitslosenvorrang» ein.

Kündigungsschutz verbessern

Dennoch genügen auch die Vorschläge des Ständerats nicht, um die in der Schweiz geltenden Arbeitsbedingungen und Löhne wirksam zu schützen. Sie verhindern weder Lohndumping noch missbräuchliche Entlassungen.

Dringend notwendig wäre ein griffiger Kündigungsschutz, insbesondere für langjährige ältere Mitarbeitende, mehr Kontrollen auf dem Arbeitsmarkt sowie eine generelle Verbesserung der flankierenden Massnahmen.