Vernehmlassung Arbeitsgesetz: Nein zu Gratisarbeit und Burnout!

Studien zeigen, dass lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Arthritis, Diabetes und psychische Erkrankungen wie Burnout erhöhen.

Die Unia wehrt sich in der Vernehmlassung gegen die Aushöhlung des Arbeitsgesetzes. Für die Unia ist klar: Mit der Vorlage setzt die Wirtschaftskommission des Ständerats den Schutz von fast 1,4 Millionen Arbeitnehmenden aufs Spiel. Die Unia wird einer solchen Verschlechterung nicht tatenlos zusehen und fordert einen sofortigen Abbruch der geplanten Deregulierungen.

Mit der gefährlichen Revision des Arbeitsgesetzes sollen dessen wichtigste Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit für grosse Teile der Arbeitnehmenden abgeschafft werden. Genauer: die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten und die Arbeitszeiterfassung. Damit würden für fast 40 Prozent der Arbeitnehmenden 15-Stunden-Arbeitstage und 73,5 Stunden-Wochen legal! Durch den zusätzlichen Wegfall des Sonntagsarbeitsverbots im Homeoffice würde das Familien- und Sozialleben von noch mehr Menschen gestört.

Nachteile für alle

Arbeitsmedizinische Studien zeigen klar, dass lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Arthritis, Diabetes und psychische Erkrankungen wie Burnout erhöhen. Die Angriffe auf das Arbeitsgesetz würden damit auch zu einem Anstieg der krankheitsbedingten Absenzen führen, mit entsprechenden Kosten für die Arbeitgeber und die Gesellschaft. Zudem würde die Vollzeitarbeit für Frauen erschwert.

Kontrollen unmöglich

Problematisch sind besonders die Kriterien, welche eine Abschaffung der Arbeitszeiterfassung ermöglichen. Die Regeln gelten etwa für alle Fachspezialist/innen, mit «wesentlichen Entscheidungsbefugnissen» und «einer grossen Autonomie». Dies sind keine juristischen Kategorien und die Arbeitgeber hätten die Möglichkeit, die Stellenprofile beliebig so zu definieren, dass Arbeitnehmende nicht mehr unter die Schutzbestimmungen fallen. Ohne Arbeitszeiterfassung könnten daraufhin Arbeitsinspektor/innen auch nicht mehr prüfen, ob Schutzbestimmungen wie Nachtruhe, Sonntagsarbeitsverbot und Pausen eingehalten werden.