Lohndumping muss unterbunden werden

Der Observatoriumsbericht 2015 des Seco zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit (PFZ) auf den Schweizer Arbeitsmarkt zeigt klar: Für wirksamen Lohnschutz müssen die Flankierenden Massnahmen verstärkt werden.

Der jährliche Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zur PFZ zeigt, dass ausländische Arbeiterinnen und Arbeiter weiterhin einen zentralen Beitrag zur Schweizer Volkswirtschaft leisten. Gleichzeitig zeigen die von der Unia aufgedeckten Lohndumpingfälle: Für einen wirksamen Schutz der Löhne in der Schweiz ist eine Stärkung der Flankierenden Massnahmen dringend nötig.

Verbreiteter Missbrauch

Besonders in Branchen ohne allgemeinverbindliche Mindestlöhne haben die Kontrolleure auch im letzten Jahr zahlreiche Missbrauchsfälle aufgespürt. Im Gartenbau, im Handel und im Gesundheits- und Sozialwesen lag die Anzahl der Arbeitgeber, die keine orts- oder branchenüblichen Löhne bezahlen, jeweils deutlich über 10 Prozent. Auch im Bauhaupt- und Baunebengewerbe wurden zahlreiche Lohndumpingfälle aufgedeckt.

Flankierende Massnahmen müssen verstärkt werden

Um wirksam gegen Lohndumping vorzugehen, müssen die flankierenden Massnahmen verstärkt werden. Es braucht zusätzliche Instrumente, mehr Kontrollen und härtere Sanktionen, um Verstösse zu ahnden.

Um die Arbeitnehmenden besser zu schützen, fordert die Gewerkschaft Unia insbesondere:

  • Bei begründetem Verdacht auf Scheinselbständigkeit oder Lohndumping müssen die Behörden auf Antrag der Sozialpartner die Arbeit einstellen lassen. Die Firmen müssen dann nachweisen, dass sie die Verträge einhalten.
  • Wo die Arbeitgeber allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge verweigern, müssen Bund und Kantone Normalarbeitsverträge erlassen.
  • Die Kontrollen müssen ausgebaut und die Sanktionen verschärft werden. Die Bussen müssen erhöht und ein Branchenregister der korrekten Firmen muss geschaffen werden.