Arbeit bei sengender Hitze: Gesundheit der Bauarbeiter muss Priorität haben

Die Arbeit auf dem Bau ist hart. Bei Hitze wird sie noch härter und die Gesundheit der Bauarbeiter ist in Gefahr. Heute gibt es jedoch keine verbindlichen Regeln wann die Arbeit auf der Baustelle wegen Hitze eingestellt werden muss. Die Gewerkschaft Unia fordert, dass im neuen Landesmantelvertrag (LMV) klare Regeln verankert werden, wann die Arbeit wegen zum Schutz der Gesundheit eingestellt werden muss.

Wenn die Sonne brennt und der Asphalt mit über 100° C kocht, ist die Arbeit auf den Baustellen besonders hart. Doch die Gesundheit der Bauarbeiter ist nur unzureichend geschützt. Obwohl der Arbeitgeber verpflichtet ist, für die Gesundheit seiner Angestellten zu sorgen gibt es keine verbindlichen Regeln im bestehenden Landesmantelvertrag. Die Bauarbeiter können sich nur auf Suva-Richtlinien berufen, um ihre Gesundheit zu schützen. So müssen Schutzmittel wie ausreichend Wasser und Sonnencrème zur Verfügung gestellt, Pausenstandorte im Schatten und die Arbeitszeiten angepasst werden.

Mehr Schutz bei Schlechtwetter

Für den neuen LMV fordern die Bauarbeiter einen besseren Schutz ihrer Gesundheit bei Schlechtwetter - darunter fällt auch übermässige Hitze. Daher muss es klare Regeln im LMV geben, wann eine Baustelle wegen Schlechtwetter oder übermässiger Hitze eingestellt werden muss. Denn die Bauarbeiter sind Wind und Wetter ausgesetzt, bewegen sich auf rutschigen Gerüsten und sind sowohl bei Eiseskälte, wie auch bei sengender Sonne draussen. Nebst dem steigenden Stress und dem enormen Termindruck, dürfte dies mit ein Grund sein, dass die Unfallzahlen auf dem Bau nach wie vor hoch sind: Im Durchschnitt fällt ein Bauarbeiter alle fünf Jahre wegen einem Unfall aus - dies ist drei Mal mehr als der Mittelwert aller Berufe in der Schweiz. Auch die Zahl der schweren Unfälle ist in den letzten Jahren leider wieder gestiegen.