Lohndumping muss unterbunden werden

Der heute veröffentlichte Seco-Bericht zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen zeigt: Zusätzliche Instrumente zur Unterbindung von Lohndumping sind notwendig. Es braucht eine gezielte Verbesserung der flankierenden Massnahmen.

Die Personenfreizügigkeit mit der EU war ein wichtiger Fortschritt, der dem unwürdigen Saisonnierstatut ein Ende setzte. In der Schweiz müssen aber auch Schweizer Löhne gelten. Sonst wird die Akzeptanz der Personenfreizügigkeit gefährdet. Zum Schutz der Schweizer Arbeitsbedingungen wurden die Flankierenden Massnahmen (FlaM) eingeführt. Die FlaM sind ein wichtiges Instrument gegen Lohndumping. Sie wurden aber in einer Phase der Hochkonjunktur geschaffen, welche heute nicht mehr gegeben ist. Daher braucht es nun gezielte Verbesserungen der Flankierenden Massnahmen.

Seco-Bericht bestätigt Einschätzungen der Unia

Es braucht eine entschlossenere Anwendung der vorhandenen Instrumente und zusätzliche Instrumente, um gegen unseriöse Firmen vorzugehen, die sich nicht an die Mindestlohnbedingungen halten und somit auch korrekte Firmen gefährden. Der heute veröffentlichte Bericht zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen bestätigt die Einschätzungen der Unia vollumfänglich.

Verbreiteter Missbrauch

Besonders in Branchen ohne allgemeinverbindliche Mindestlöhne haben die Kontrolleure auch im letzten Jahr zahlreiche Missbrauchsfälle aufgespürt. So wurde im Gartenbau eine Verstossquote von 25 Prozent festgestellt. In der Sicherheitsbranche hat sich die Verstossquote gegenüber dem Vorjahr verdoppelt und auch im Detailhandel ist sie überdurchschnittlich.

Flankierende Massnahmen müssen verstärkt werden

Um wirksam gegen Lohndumping vorzugehen, müssen die Flankierenden Massnahmen verstärkt werden. Es braucht zusätzliche Instrumente, mehr Kontrollen und härtere Sanktionen, um Verstösse zu ahnden.

Um die Arbeitnehmenden besser zu schützen, fordert die Gewerkschaft Unia insbesondere:

  • Bei begründetem Verdacht auf Scheinselbständigkeit oder Lohndumping müssen die Behörden auf Antrag der Sozialpartner die Arbeit einstellen lassen. Die Firmen müssen dann nachweisen, dass sie die Verträge einhalten.
  • Gesamtarbeitsverträge müssen einfacher allgemeinverbindlich erklärt werden können, damit verbindliche Mindestlöhne bestehen.
  • Die öffentliche Hand muss ihre Verantwortung besser wahrnehmen. Die Kantone müssen Fokusbranchen definieren und auch bei nationalen Fokusbranchen die Kontrollen garantieren. Zudem muss beim öffentlichen Beschaffungswesen garantiert werden, dass die berücksichtigten Firmen die Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten.
  • Die Kontrollen müssen ausgebaut und die Sanktionen verschärft werden. Zudem muss ein Branchenregister der korrekten Firmen geschaffen werden.