Bundesrat will Arbeitnehmerschutz nicht wirksam verstärken
Der Entscheid des Bundesrates, die Anzahl der Kontrollen zu erhöhen, ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber bei weitem nicht aus. Um Lohndumping zu unterbinden und faire Arbeitsbedingungen in der Schweiz zu garantieren, braucht es eine Verstärkung der flankierenden Massnahmen. Die Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative hat gezeigt, dass es keine Mehrheit für die Personenfreizügigkeit gibt, wenn die Schweizer Arbeitsbedingungen nicht gleichzeitig effizient geschützt werden.
Vorschläge der Gewerkschaften abgelehnt
Die Gewerkschaften haben zahlreiche Vorschläge zur Stärkung der flankierenden Massnahmen eingebracht. Unter anderem schlugen sie klare Regeln vor, dass bei Aufträgen der öffentlichen Hand nur korrekte Firmen berücksichtigt werden dürfen. Kantone sollten bei fundierten Hinweisen auf Lohndumping die entsprechenden Arbeiten einstellen lassen können. Zudem muss der Kündigungsschutz von älteren Arbeitnehmenden und von solchen, die sich gegen Lohndumping wehren, verbessert werden.
Nur ein geschärftes Instrumentarium erlaubt es, wirksam gegen unseriöse Firmen vorzugehen und garantiert, dass in der Schweiz auch in Zukunft Schweizer Arbeitsbedingungen gelten. Doch die Behörden und die Arbeitgeber lehnten die Vorschläge der Gewerkschaften ebenso ab wie ihre Forderung, Gesamtarbeitsverträge erleichtert für allgemeinverbindlich erklären zu können.
Die Gewerkschaft Unia wird weiterhin konstruktiv an der Verbesserung des paritätischen Vollzuges mitwirken. Sie erwartet aber von den kantonalen Behörden, dass sie ihrerseits die notwendigen Verbesserungen umsetzen.