Nationaler GAV Tankstellenshops auf der Zielgeraden

Der nationale Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Tankstellenshops ist auf der Zielgeraden und wird voraussichtlich im Frühjahr 2017 in Kraft treten. Mit dem neuen GAV werden endlich gleich lange Spiesse für alle Mitbewerber der Branche geschaffen und Lohnunterbietungen Einhalt geboten.

Die Angestellten von Tankstellenshops werden damit deutlich mehr Sicherheit haben in Bezug auf ihre Anstellungsbedingungen. Die Arbeitgeber erhalten mit dem GAV Klarheit, was in der Branche gilt und ein Gerüst, um Anstellungen einfach und transparent vollziehen zu können.

Die Sozialpartner der Branche, d.h. der Verband der Tankstellenshopbetreiber der Schweiz VTSS, die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband Schweiz hatten Ende 2015 erstmals einen neuen GAV für Tankstellenshops verabschiedet und beim Bund das Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung eingereicht. Die Prüfung durch das Staatssekretariat für Wirtschaft, seco ist derzeit noch im Gange. Damit konnte das ursprüngliche Ziel des Inkrafttretens auf Januar 2017 leider nicht erreicht werden. Die Sozialpartner sind sich der Komplexität des Verfahrens und der damit verbundenen administrativen Verzögerungen bewusst. Sie sind allerdings zuversichtlich, dass sich die aktuelle Unsicherheit in Bezug auf den Stichtag der Einführung möglichst bald klären wird.

Der neue Gesamtarbeitsvertrag Tankstellenshops in der Schweiz (GAV Tankstellenshop Schweiz) legt u.a. Mindestlöhne fest, regelt die Arbeitszeiten und sichert Sozialleistungen wie die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder bei Mutterschaft. Weiter legt der GAV auch die Eckwerte für den Vollzug fest. Sozialpartner sind der Verband der Tankstellenshopbetreiber VTSS, die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband Schweiz.