Umsetzung der Zuwanderungsinitiative: Weitere Schutzmassnahmen bleiben nötig

Die Vorschläge des Ständerats zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative sind ungenügend. Die vorgesehene Pflicht für Arbeitgeber, vom RAV vermittelte Stellensuchende einzuladen und eine Ablehnung zu begründen, führt zwar zu einem gewissen «Arbeitslosenvorrang». Dieser muss aber dringend mit weiteren Schutzmassnahmen kombiniert werden, insbesondere einem griffigen Kündigungsschutz.

Die Gewerkschaft Unia begrüsst es, dass sowohl der National- wie der Ständerat bei der Umsetzung von Art. 121a der Bundesverfassung auf Kontingente verzichten. Die Unia hat diese von Anfang an bekämpft. Denn sie hätten die Personenfreizügigkeit und damit die bilateralen Beziehungen zur EU in Frage gestellt und zu neuen Diskriminierungen und prekären Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt geführt. Positiv ist zudem, dass die kleine Kammer die vom Nationalrat beschlossene Ausnahmeregelungen für Kurzaufenthalter bis neun Monate gekippt hat. Diese hätten prekäre Anstellungen massiv gefördert und zu einer neuen Form von Saisonnierstatut geführt.

Beide Räte tragen aber den Sorgen der Arbeitnehmenden zu wenig Rechnung und haben es bisher versäumt, die in der Schweiz geltenden Arbeitsbedingungen wirksamer zu schützen.

(Zu) kleine Verbesserungen

Die vom Ständerat beschlossene Lösung, in Branchen mit hoher Arbeitslosigkeit eine Stellenmeldepflicht einzuführen und Arbeitgeber zu verpflichten, vom RAV gemeldete Stellensuchende zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen sowie eine Nichtanstellung zu begründen, geht zwar in die richtige Richtung. Denn anders als jener des Nationalrats nimmt dieser Vorschlag nicht die Zuwanderung, sondern die Arbeitslosigkeit als Kriterium. Insofern stellt die ständerätliche Lösung eine Art «Arbeitslosenvorrang» dar.

Kündigungsschutz verbessern

Doch genügen auch die Ständeratsvorschläge nicht. Sie verhindern weder Lohndumping noch missbräuchliche Entlassungen. Dringend notwendig wäre ein griffiger Kündigungs¬schutz, insbesondere für langjährige ältere Mitarbeitende, sowie eine generelle Begründungs¬pflicht auch bei Kündigungen. Um die in der Schweiz geltenden Arbeitsbedingungen und Löhne wirksam zu schützen, müssen zudem Gesamtarbeitsverträge endlich erleichtert für allgemeinverbindlich erklärt werden können und die Zahl der Arbeitsmarktkontrollen auf mindestens 50‘000 pro Jahr erhöht werden.