Umsetzung der Zuwanderungsinitiative: Arbeitnehmende müssen besser geschützt werden

Der heutige Beschluss des Nationalrats zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative ist nur zum Teil befriedigend. Zu begrüssen ist, dass er auf diskriminierende Kontingente verzichtet, wie dies die Gewerkschaften schon immer forderten. Es fehlen aber Vorschläge, wie die Arbeitnehmenden besser vor Missbräuchen geschützt werden können. Hier muss der Ständerat dringend nachbessern.

Der Verzicht des Nationalrates auf Kontingente ist ein Schritt in die richtige Richtung. Denn Kontingente, dies zeigt die Vergangenheit, haben zu Diskriminierung, Schwarzarbeit und prekären Arbeitsbedingungen geführt. Zudem sind sie nicht vereinbar mit der Personenfreizügigkeit und den Bilateralen Verträge. Sie vergrössern die Abhängigkeit der betroffenen Arbeitnehmenden von ihrem Arbeitgeber, öffnen damit Missbräuchen erst recht Tür und Tor und setzen die Arbeitsbedingungen und Löhne aller unter Druck.

Meldepflicht als Feigenblatt

Das knappe Ja zur Zuwanderungsinitiative kam aufgrund der Angst vieler Menschen um ihre Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze zustande. Dem wird in der bisherigen Diskussion zur Umsetzung von Art. 121a der Bundesverfassung nicht Rechnung getragen. Die Einführung einer Meldepflicht beim RAV für offene Stellen ist unzureichend. Denn eine solche Meldepflicht ist als Massnahme gegen Lohndumping und Arbeitslosigkeit nur sehr begrenzt wirksam. Dies zeigen Erfahrungen aus dem Kanton Genf. Die dortige Arbeitslosigkeit hat nur sehr bedingt mit der Personenfreizügigkeit zu tun, und wer missbräuchlich billige Arbeitskräfte einstellen will, wird sich von der Meldepflicht nicht abhalten lassen. Der sogenannte «Inländervorrang» dient vor allem dazu, von der notwendigen Debatte zur Verbesserung der flankierenden Massnahmen abzulenken.

Schutz aller Arbeitnehmenden verbessern

Missbräuche durch Arbeitgeber, welche die Personenfreizügigkeit ausnützen, müssen durch stärkere flankierenden Massnahmen unterbunden werden. Konkret bedeutet dies:

  • Gesamtarbeitsverträge müssen einfacher für allgemeinverbindlich erklärt werden können, damit verbindliche Mindestlöhne bestehen.
  • Die Kontrollen müssen ausgebaut und die Sanktionen verschärft werden. Die Gewerkschaften und andere Vertragspartner müssen Zugang zu den Arbeitsplätzen haben, um Missstände aufdecken zu können, wie dies beispielsweise im Kanton Genf möglich ist.
  • Bei begründetem Verdacht auf Scheinselbständigkeit oder Lohndumping müssen die Behörden auf Antrag der Sozialpartner die Arbeit einstellen lassen können, bis die Firma nachweist, dass sie die Vorgaben einhält.
  • Der Kündigungsschutz muss insbesondere für ältere Arbeitnehmende verbessert werden.