Generali-Personal verpasst der Direktion einen Denkzettel
Vor gut zehn Tagen verpflichtete sich Generali nach Vermittlung der Waadtländer Regierung schriftlich, den Beschäftigten im Rahmen des laufenden Konsultationsverfahrens sämtliche nötigen Informationen zur wirtschaftliche Lage des Unternehmens zur Verfügung zu stellen. Doch bis heute weigert sich das Unternehmen, dem Versprechen nachzukommen. Unter allen möglichen Vorwänden weigert es sich, auch nur minimalste Informationen preiszugeben. Das ist inakzeptabel, verletzt die Konsultationsrechte der betroffenen Beschäftigten und widerspricht dem unterzeichneten Abkommen.
Nötige Informationen zusammentragen
Diesen Morgen hat sich der Arbeitgeber ausserdem geweigert, den Angestellten die nötigen Räumlichkeiten für die Arbeitsgruppen zur Verfügung zu stellen. Die Versammlung diesen Mittag fand ausserhalb des Betriebes statt. Eine Mehrheit von 69 der 101 Teilnehmenden beschloss, die Versammlung den ganzen Nachmittag weiter zu führen, um wichtige Informationen zusammenzutragen. Sie konnten daher nicht an die Arbeit zurückkehren.
Unia verlangt Verlängerung der Konsultationsfrist
Diese Aktion des Personals war ein deutlicher Wink an Generali, den eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Da sich die Verweigerungshaltung von Generali negativ auf die Suche nach Alternativlösungen zur Massenentlassung auswirkt, verlangt die Unia eine Verlängerung der Konsultationsfrist um vier Tage. Ende November hatte Generali die Verlagerung von 100 Stellen von Nyon (VD) nach Adliswil (ZH) angekündigt.