OVS-Konkurs: Unia fordert schnelle Entschädigung und besseren Schutz für Arbeitnehmende

Die Gewerkschaft Unia hat am 2. August die Eröffnung des Konkurses bei OVS zur Kenntnis nehmen müssen. Und ist schockiert über den Verlust von 1 180 Arbeitsplätzen. Konkursverwalter und Arbeitslosenkassen sind nun gefordert, sämtliche Mitarbeitenden so schnell wie möglich zu entschädigen.

Seit OVS – eine Tochtergesellschaft der Sempione Fashion AG – in der Schweiz die Charles Vögele AG übernommen hatte, verschlechterte sich die bereits zuvor angespannte Situation kontinuierlich weiter. Vor zwei Monaten ist das Unternehmen in Nachlassstundung gegangen. Eine für die betroffenen Mitarbeitenden sehr belastende Situation. Und nun kommt es definitiv zum Konkurs. Die Gewerkschaft Unia bedauert diesen weiteren, massiven Verlust an Arbeitsplätzen in der Textilbranche. Eine Branche, die bereits stark unter der harten Konkurrenz des Online-Handels leidet.

Das Beispiel von OVS zeigt deutlich, dass Mitarbeitende bei Konkursen mit internationalen Akteuren schlecht geschützt sind. Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter/innen sollten deshalb künftig entsprechend gestärkt werden, verfügt ein Unternehmen über eine grosse Anzahl an Filialen. So sollten beispielsweise im Verlaufe des Konsultationsverfahrens Wirtschaftsinformationen verbindlich bereitgestellt und vorgeschrieben werden.

Zur Erinnerung: Die italienische Muttergesellschaft OVS trägt eine grosse Verantwortung in diesem Debakel. Unia kritisiert unter anderem, dass OVS der Gewerkschaft immer wieder ausgewichen ist und keinerlei Unterstützung geboten hat.

Rasche Entschädigung für Mitarbeitende

Die Unia bedauert zudem die mangelnde Zusammenarbeit mit einigen öffentlichen Arbeitslosenkassen bei den Entschädigungsansprüchen für die Arbeitnehmenden. Unia fordert diese auf, das Gesetz zu respektieren. OVS-Mitarbeiter/innen dürfen unter keinen Umständen ein zweites Mal bestraft werden. Diese sind weder für das Chaos bei Sempione Fashion verantwortlich, noch für die unvollständigen oder ungenauen Dokumente, die ihnen ausgestellt worden sind.

Der Konkursverwalter ist angehalten alles zu unternehmen, diese Fehler zu korrigieren, welche negative Folgen für die Mitarbeiter/innen nach sich ziehen. Die Unia wird ihrerseits ihre Mitglieder weiterhin während des komplizierten Prozesses begleiten. Und: Unia beharrt darauf, dass das Konsultationsverfahren nicht korrekt durchgeführt wurde. Aus diesem Grund fordert sie beim Konkursamt zwei zusätzliche Monatsgehälter wegen missbräuchlicher Entlassung.

Arbeitgeber und Politik müssen auf digitale Herausforderungen reagieren

Mit dem fortschreitenden Strukturwandel müssen Arbeitgeber künftig zwingend in die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden investieren. Dies gilt ebenfalls für Teilzeitbeschäftigte, welche überwiegend Frauen sind. Auch die berufliche Basisbildung im Detailhandel muss überprüft und modularer gestaltet werden. Denn rund zehn Prozent aller Lernenden werden in dieser Sparte ausgebildet. Damit kann den Herausforderungen der Digitalisierung und neuer Konsummuster besser begegnet werden. Die Reaktionszeiten auf Anpassungen von Ausbildungsplänen und Verordnungen sind aktuell noch zu langsam.

Im Detailhandel liegt die Arbeitslosenquote über dem schweizerischen Durchschnitt, und die Beschäftigungsentwicklung in dieser Branche ist ungünstig. Deshalb soll auf den Artikel 75a des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zurückgegriffen werden, der Pilotversuche zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen oder Arbeitsmarktmassnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen vorsieht.