Mindestlöhne im Gastgewerbe werden auch 2024 an Teuerung angepasst

Der Teuerungsausgleich ist zentral für die Beschäftigten im Gastgewerbe

Die neuen Mindestlöhne im Gastgewerbe für 2024 sind festgelegt worden. Erneut hat die Unia den vollen Teuerungsausgleich auf den Mindestlöhnen ausgehandelt. Darüber hinaus gibt es eine zusätzliche Erhöhung um 5.- Fr. Jetzt braucht es auch Anpassungen für alle Löhne, die über den Mindestlohn liegen.

Die neuen Mindestlöhne im Gastgewerbe treten am 1. Januar 2024 in Kraft und gelten in der ganzen Schweiz. In Kantonen, wo höhere gesetzliche Mindestlöhne gelten, kommen diese zur Anwendung.

Lohnstufe 2023 2024 Erhöhung
Mitarbeitende ohne Berufslehre 3'582.- 3'666.- + 84.-
Mitarbeitende ohne Berufslehre, mit Progresso-Attest 3'803.- 3'892.- + 89.-
Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest o.ä. 3'927.- 4'018.- + 91.-
Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä. 4'369.- 4'470.- + 101.-
Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis
und Weiterbildung
4'473.- 4'576.- + 103
Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung 5'108.- 5'225.- + 117.-
Praktikanten und Praktikantinnen 2'303.- 2'359.- + 56.-

Wert der Löhne erhalten

Angesichts der weiterhin hohen Teuerung ist der Teuerungsausgleich auf den Mindestlöhnen sehr wichtig. So kann verhindert werden, dass die Löhne der Beschäftigten an Wert verlieren. Die Mindestlöhne werden 2023 und 2024 insgesamt um rund 6 Prozent erhöht.

Die Unia fordert alle Betriebe im Gastgewerbe auf, auch die Löhne jener Angestellten entsprechend zu erhöhen, die mehr als den Mindestlohn verdienen. Das ist auch im Interesse der Unternehmen, denn sinkende Reallöhne führen dazu, dass noch mehr Leute die Branche verlassen.