Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Aktion gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Unterstützung für Betroffene

Gegen sexuelle Belästigung darf man sich wehren! Viele Frauen werden an ihrem Arbeitsplatz sexuell belästigt. Die Unia unterstützt Betroffene und nimmt die Arbeitgeber in die Verantwortung. Zudem unterstützt die Unia mit über 55 weiteren Organisationen und 130 Persönlichkeiten aus Justiz, Opferberatung, Wissenschaften, Politik und Kultur den Appell für ein zeitgemässes Sexualstrafrecht. Darum geht es: Sex braucht die Zustimmung von allen Beteiligten. Das Gesetz muss endlich die sexuelle Selbstbestimmung besser schützen. Deshalb fordern wir die Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuches, damit alle sexuellen Handlungen ohne Einwilligung angemessen bestraft werden können.

Jede dritte Frau und jeder zehnte Mann werden irgendwann an ihrem Arbeitsplatz sexuell belästigt. Es kommt nicht drauf an, was die belästigende Person mit der sexuellen Belästigung erreichen will oder auf welche Art die Belästigung stattfindet. Entscheidend ist nur, ob Sie sich durch die Handlung belästigt fühlen. Ist das Verhalten unerwünscht oder empfinden Sie es als störend, dann stellt dies eine Belästigung dar. Die Folgen sexueller Belästigung können für die Karriere und die Gesundheit der Betroffenen verheerend sein.

Sexuelle Belästigung hat viele Formen

Es gibt viele Verhaltensweisen, die eine Person sexuell belästigen können: Bemerkungen und Witze über sexuelle Merkmale einer Person, anzügliche Gesten und Blicke, Briefe, Mails und SMS mit sexuellem Inhalt, bis hin zu Berührungen und körperlichen Übergriffen. Jedes Verhalten mit sexuellem Bezug, das von der belästigten Frau als unerwünscht empfunden wird, ist sexuelle Belästigung!

Gesetz verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Artikel 4 des Gleichstellungsgesetzes verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz klar und deutlich. Die Häufigkeit und das Ausmass sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zeigen, dass eine verbesserte Anwendung des Gesetzes dringend nötig ist.

Arbeitgeber muss seine Angestellten schützen

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie vor sexueller Belästigung zu schützen. Wichtig ist ein Arbeitsklima, das die persönlichen Grenzen der Mitarbeitenden respektiert. Das ist die beste Prävention. Ergreift der Arbeitgeber keine Massnahmen, um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu verhindern, können Sie ihn deswegen verklagen.

Sich wehren – Ihr Recht

Es ist nicht leicht, sich gegen sexuelle Belästigung zu wehren. Viele Betroffene fühlen sich am Geschehenen mitschuldig – auch wenn das nicht der Fall ist! Viele Frauen haben Angst, dass sie nicht ernst genommen werden oder ihren Job verlieren. Aber Sie haben das Recht, sich zu wehren! Die Unia unterstützt Sie. Wenden Sie sich an Ihr Unia-Sekretariat.