Keine Absolution für Dumping-Uber

Bundesrat Johann Schneider-Ammann muss das Problem der Scheinselbstständigkeit beim Dumping-Fahrdienst Uber anerkennen und lösen.

Die Gewerkschaft Unia fordert Bundesrat Johann Schneider-Ammann auf, Massnahmen gegen den Dumping-Fahrdienst Uber zu ergreifen, statt den illegalen Machenschaften des Unternehmens seinen Segen zu erteilen. Im Interview mit der NZZ («Bundesrat gegen Uber-Verbot», 26. Mai 2016) fordert der Wirtschaftsminister «grösstmöglichen Freiraum» für Uber und vertritt die Ansicht, die Normen hätten sich der Digitalisierung anzupassen, nicht umgekehrt. Diese Aussagen sind inakzeptabel.

Uber handelt gesetzeswidrig

Uber verstösst gegen Schweizer Gesetze: Arbeitsgesetz, Verkehrszulassungsverordnung, kantonale Taxigesetze und nationale Vorgaben bezüglich Taxameter sind für das US-Unternehmen nur Makulatur. Dies kann der Bundesrat unter keinen Umständen befürworten. Schneider-Ammanns Aussagen kommen einer Aufforderung an Technologieunternehmen gleich, sich nicht an die Spielregeln in der Schweiz zu halten. Auch für Unternehmen, die im Bereich der Digitalisierung neue Arbeitsmodelle etablieren, darf es keinen Freipass geben, sich über jegliche Regeln hinwegzusetzen.

Scheinselbstständigkeit schafft keine Arbeitsplätze

Das Uber-Geschäftsmodell schafft, anders als Schneider-Ammann behauptet, auch keine Arbeitsplätze. Uber-Fahrer/innen sind weder Selbstständige noch Arbeitnehmer/innen. Damit können sie kein legales Einkommen erzielen, bezahlen keine Sozialleistungen und keine Steuern. Statt Arbeitsplätze zu sichern, werden durch das Uber-Modell Tausende Stellen in der Taxibranche gefährdet und illegale Arbeitsverhältnisse im Personentransport geschaffen.

Sozialsystem in Gefahr

Damit torpediert Bundesrat Schneider-Ammann auch das bewährte Sozialsystem der Schweiz. Der Bundesrat deckt Uber den Rücken, obwohl sich das Unternehmen weigert, Sozialleistungen für seine Fahrer/innen zu bezahlen. Richtig ist im Gegensatz dazu der Entscheid der Suva, Uber als Arbeitgeber mit allen dazugehörigen Verantwortlichkeiten einzuordnen.