Temporärarbeit: Es braucht einen besseren GAV, um Missbräuche zu verhindern

Die Verhandlungen für die Erneuerung des GAV Personalverleih beginnen am 27. September 2017. Für die Arbeitnehmerorganisationen, die Vertragsparteien des GAV sind, braucht es dringend eine Verbesserung des Vertrags, um missbräuchliche Temporäranstellungen zu reduzieren. In der Industrie und im öffentlichen Sektor müssen dem Temporärpersonal die gleichen Anstellungsbedingungen gewährt werden wie den festangestellten Arbeitnehmenden. Die Mindestlöhne müssen angehoben werden.

Die Sozialpartner bereiten sich auf die Verhandlungen für die Erneuerung des GAV Personalverleih vor. Es handelt sich um den grössten gesamtschweizerischen Gesamtarbeitsvertrag, der die Arbeitsbedingungen von mehr als 300‘000 Arbeitnehmenden regelt.

Temporärarbeit ist auf dem Vormarsch. Doch in vielen Betrieben wird das Temporärpersonal zu deutlich ungünstigeren Bedingungen angestellt als die festangestellten Arbeitnehmenden. Einige Betriebe stellen hemmungslos temporäre Arbeitskräfte ein, um den Bestand der festangestellten Arbeitnehmenden zu reduzieren und die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz und die Gesamtarbeitsverträge zu umgehen, wie dies kürzlich bei Bombardier bekannt wurde.

Vier Hauptforderungen

Die vier Arbeitnehmerorganisationen, die Vertragsparteien des GAV sind, haben sich auf vier Punkte geeinigt, die verbessert werden müssen, um missbräuchliche Temporäranstellungen zu verhindern.

  • Mindestlöhne in der Maschinenindustrie, in der chemischen, pharmazeutischen und grafischen Industrie, in der Lebensmittelindustrie und in der Luxusgüterindustrie. Den Temporärangestellten müssen die gemäss den bestehenden GAV geltenden Arbeitsbedingungen gewährt werden.
  • Mindestlöhne im öffentlichen und halböffentlichen Sektor (z. B. Gesundheit). Auch hier müssen die Temporärangestellten zu den gleichen Bedingungen wie die festangestellten Arbeitnehmenden beschäftigt und die von den Sozialpartnern unterzeichneten Branchenvereinbarungen eingehalten werden.
  • Eine Erhöhung der Mindestlöhne des GAV Personalverleih für alle Arbeitnehmenden, die keinem vorteilhafteren Branchen-GAV unterstellt sind.
  • Ein Mindestlohn von 5200 Franken für Arbeitnehmende mit einem eidgenössischen Fachausweis oder Diplom (5600 Franken in den Hochlohnregionen) und von 6000 Franken für Hochschulabsolventinnen und -absolventen (6500 Franken).

Missbrauch stoppen

Die Arbeitnehmerorganisationen wollen den GAV Personalverleih verbessern und langfristig sichern, um die Temporärbeschäftigung zu regulieren. Eine Beschränkung der Missbräuche in dieser Branche ist zentral, nicht nur im Interesse des Personals, sondern auch für die Temporärbüros, die sich an die Spielregeln halten und hochwertige Dienstleistungen im Sinne der Arbeitnehmenden anbieten.

Gemeinsame Medienmitteilung der Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände Unia, Syna, Angestellte Schweiz und Kaufmännischer Verband.