Griffiges Gesetz für Lohngleichheit gefordert

Nach erneuter Beratung hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) die Revision des Gleichstellungsgesetzes praktisch identisch ins Ratsplenum zurückgewiesen. Die Bekämpfung der Lohndiskriminierung kann so in der Sommersession erneut angegangen werden. Für Unia ein erster Schritt in die richtige Richtung zu einem griffigen Gesetz mit harten Sanktionen.

Erst im Februar hat der Ständerat die Revision des Gleichstellungsgesetzes an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Für die Unia damals ein skandalöses Vorgehen, mit dem die Umsetzung weiter hinausgezögert werden sollte. Nun hat nach erneuter Beratung die WBK-S die Revision des Gleichstellungsgesetzes wieder praktisch identisch ins Ratsplenum zurückgegeben. Die Vorlage wird damit am 29. Mai erneut im Ständerat beraten.

Schritt in die richtige Richtung

Die Unia begrüsst den heutigen Entscheid, sich von der unseriösen Idee der Selbstdeklaration abzuwenden und fordert systematische Lohnkontrollen. Der Ständerat muss nun zwingend ebenfalls auf die Minderheitsanträge der WBK-S eingehen, welche mehr Verbindlichkeiten fordert.

Harte Sanktionen gefordert

Die Unia fordert nach wie vor verbindliche Bestimmungen, damit bei allen Unternehmen – egal wie viele Mitarbeitende diese beschäftigen - deren Löhne regelmässig überprüft werden. Der Ständerat hatte im Februar über eine Abschwächung diskutiert, indem nur Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden alle vier Jahre zu Lohnanalysen  verpflichtet würden.

Corinne Schärer, Geschäftsleitungsmitglied der Unia fordert: «Verstösse sollen künftig mit harten Sanktionen mit entsprechend hohen Bussen geahndet werden. Nur so kann der Verfassungsauftrag konsequent umgesetzt werden, der vor 37 Jahren beschlossen worden ist.»