Berner Regierungsrat muss Task Force zu Meyer Burger reaktivieren

Meyer Burger hat die erneute Streichung von 100 Stellen angekündigt. In Thun würde nur ein Bruchteil der ursprünglichen Arbeitsplätze übrig bleiben. Die Gewerkschaft Unia fordert einen Verzicht auf den Stellenabbau und die langfristige Sicherung des Standorts Thun-Gwatt. Der Regierungsrat des Kantons Bern muss die bisherige Task Force zu Meyer Burger reaktivieren und Garantien für die Beschäftigten einfordern.

Meyer Burger will knapp ein Jahr nach der Ankündigung der letzten Massenentlassung erneut rund 100 Stellen abbauen. Dies würde abermals einen grossen Schaden für den Werkplatz bedeuten. Die Unia fordert Meyer Burger auf, auf den Stellenabbau zu verzichten und endlich Massnahmen zur langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze und des Standorts Thun zu treffen.

Affront gegenüber Angestellten

Entgegen jeglicher sozialpartnerschaftlicher Gepflogenheiten wurden die Arbeitnehmervertretung im Vorfeld der heutigen Bekanntgabe der Pläne im besten Fall ungenügend und die Gewerkschaften gar nicht informiert. Die Angestellten mussten heute Morgen sogar aus den Medien von den Abbauplänen erfahren. Dies ist eine Frechheit sondergleichen und ein Zeichen dafür, dass sich die Firma offenbar um die gesetzlichen und gesamtarbeitsvertraglichen Mitwirkungs- und Konsultationsrechte foutiert.

Regierungsrat muss Task Force reaktivieren

Die Unia fordert von Regierungsrat Christoph Ammann, die Task Force zu Meyer Burger zu reaktivieren, die bereits nach der letzten Massenentlassung Ende 2017 auf Initiative der Unia gebildet wurde und Mitte August 2018 letztmals tagte. Diese setzte sich u.a. aus Vertreter/innen von Meyer Burger, des kantonalen beco Berner Wirtschaft, der Arbeitnehmervertretung, der Unia und der Stadt Thun zusammen. Sie hat im vergangenen Jahr dazu beigetragen, einen Teil der vom letzten Abbau bedrohten Stellen zu erhalten und Anschlusslösungen für Entlassene zu finden.

Ziele: Stellenerhalt und Einhaltung der Mitwirkungsrechte

Die Task Force muss angesichts des bisherigen Vorgehens von Meyer Burger die Einhaltung der gesetzlichen und gesamtarbeitsvertraglichen Mitwirkungs- und Konsultationsrechte durch die Firma garantieren. Sie muss dafür sorgen, dass die Konsultationsfrist, während der Vorschläge zum Erhalt der Stellen und zur Standortsicherung erarbeitet werden können, verlängert wird. Damit kann sie einen Beitrag dazu leisten, den geplanten Stellenabbau zu verhindern.