Menschenhandel: Es braucht konkrete Massnahmen zur Sensibilisierung und Bekämpfung

Die Gewerkschaft Unia hat heute zu einem Symposium zum Thema «Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft» geladen. Expert:innen, Gewerkschafter:innen und Vertreter:innen von Behörden und Arbeitgebern diskutierten über Massnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel. Die Unia fordert im Rahmen des 3. Nationalen Aktionsplans Massnahmen zur Sensibilisierung und nimmt die Arbeitgeber in die Pflicht.

Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft findet in der Schweiz jeden Tag statt. Kriminelle Menschenhändler machen ihre Arbeitskräfte gefügig, indem sie ihnen drohen oder körperlichen und psychischen Zwang ausüben. Weitere Mittel sind Betrug, Täuschung, Auszahlung eines unangemessenen Lohns, Isolation oder durch die Ausnutzung einer schutzbedürftigen Lage.

Hochkarätiges Symposium diskutiert Lösungsansätze

Auf Einladung der Unia fand heute ein Symposium zum Thema Menschenhandel statt. In Referaten steuerten Vertreter:innen des Fedpol, des SECO, der Schweizer Plattform gegen Menschenhandel, der Parlamentarischen Gruppe «Menschenhandel» und ein Rechtsanwalt ihre Perspektiven bei. An einem Podium diskutierten anschliessend Repräsentant:innen der Unia, des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, des Arbeitgeberverbands und der Genfer Arbeitsinspektion über die anstehenden Herausforderungen.

Nationaler Aktionsplan will Sensibilisierung verstärken

Letzten Dezember hiess der Bundesrat den 3. Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel gut. Auch Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften haben sich verpflichtet, ihren Teil zur Sensibilisierung beizutragen. Anlässlich der laufenden Schweizer Aktionswochen gegen Menschenhandel veröffentlicht die Unia heute eine neue Broschüre, die insbesondere Indikatoren sowie bewährte Praktiken näher erläutert.

Best practices zum Schutz der Beschäftigten

In der neuen Publikation der Unia werden bewährte Praktiken skizziert, mit denen das Risiko der Ausbeutung von Opfern von Menschenhandel verringert werden kann: die Ausstellung schriftlicher Arbeitsverträge, die Kontrolle der Arbeitsbedingungen bei Subunternehmen, regelmässige und transparente Lohnzahlungen, gleiche Arbeitsbedingungen unabhängig von Aufenthaltsstatus und Fix- bzw. Temporäranstellung sowie die konsequente Einhaltung der Gesundheitsschutzbestimmungen.

Arbeitgeber stehen besonders in der Verantwortung

Die Unia fordert die Arbeitgeber auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen und den Arbeitnehmer:innen in ihren Betrieben, in den Produktions- und Lieferketten Arbeitsbedingungen und Löhne zu garantieren, die den gesetzlichen und GAV-Bestimmungen entsprechen und soziale und ethische Kriterien erfüllen. Diese Verantwortung müssen die Arbeitgeber auch bei ihren Subunternehmern wahrnehmen, denn die Subunternehmer-Ketten sind oftmals undurchsichtig.